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Verkürzte Quarantäne: Hessen lockert weitere Corona-Regeln


Verkürzte Quarantänezeit
Hessen lockert weitere Corona-Regeln

Von t-online, RF

29.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Schülerin mit Corona-Test (Symbolbild): In hessischen Schulen entfällt ab Mai die Testpflicht.Vergrößern des BildesSchülerin mit Corona-Test (Symbolbild): In hessischen Schulen entfällt ab Mai die Testpflicht. (Quelle: Scanpix/imago-images-bilder)
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Keine Testpflicht mehr in Schulen, verkürzte Quarantänezeit: In Hessen werden weitere Corona-Maßnahmen gelockert. Ein Überblick über die aktuellen Regelungen.

Pünktlich zum Wochenende fallen in Hessen weitere Corona-Maßnahmen. Wie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Donnerstag bekannt gab, treten bis zum 26.Mai nun folgenden Corona-Lockerungen für Hessen in Kraft:

Verkürzung der Quarantäne auf 5 Tage

  • Menschen die sich mit dem Corornavirus infiziert haben, müssen sich nur noch für fünf Tage in Quarantäne begeben. Sie müssen sich nicht mehr freitesten. Es wird jedoch empfohlen, freiwillig die Isolation fortzusetzen, bis mindestens 48 Stunden ohne Symptome vergangen sind.
  • Auch ungeimpfte Haushaltsangehörige von Infizierten müssen nicht mehr automatisch in Quarantäne. Stattdessen wird Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen empfohlen, für mindestens fünf Tage ihre Kontakte zu reduzieren und sich täglich zu testen.
  • Erkranktes medizinisches Personal darf künftig seine Tätigkeit frühestes am fünften Tag nach dem Beginn der Isolation mit einer Freitestung wiederaufnehmen. Hier muss ein negatives Testergebnis dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden.

Testpflicht in hessischen Schulen entfällt

  • Ab dem 1. Mai wird die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler aufgebhoben. Stattdessen sollen sie sowie das Personal wöchentlich zwei kostenfreie Tests für freiwilliges Testen zu Hause erhalten.
  • Schülerinnen und Schüler sind ab dem 1. Mai auch nicht mehr dazu verpflichtet, den Grund ihrer Erkrankung anzugeben. Lehrkräfte hingegen müssen weiterhin angeben, ob der Grund ihrer Erkrankung COVID-19 ist.
  • Daneben entfällt für alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich ohne besondere Voraussetzung vom Präsenzunterricht abzumelden. Ausnahmen für Risikopatienten sind auf Antrag möglich.

Bouffier appellierte bei der Verkündung der neuen Maßnahmen an die Eigenverantwortung der Menschen: "Wir werden mit Corona leben müssen, aber weiterhin vorsichtig sein." Der durch das RKI ausgewiesene Hospitalisierungsinzidenz-Tageswert für Hessen liegt aktuell bei 5,13 pro 100.000 Einwohner*innen (29.04.2022).

Verwendete Quellen
  • Sozialministerium Hessen
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