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Hamburg: 90.000 Haushalten droht Mieterhöhung – was Mieter tun können


"Teilweise fatal"
Bis zu 90.000 Hamburger Haushalten droht massive Mieterhöhung

  • Markus Krause, Regio-Redakteur für Hamburg.
Von Markus Krause

Aktualisiert am 22.06.2022Lesedauer: 2 Min.
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Altbau-Wohnungen in Eppendorf (Symbolbild): In ganz Hamburg droht vielen Mietern spätestens 2023 eine drastische Mieterhöhung (Quelle: imago images / Hanno Bode).Vergrößern des Bildes
Altbauwohnungen in Eppendorf (Symbolbild): In ganz Hamburg droht vielen Mietern spätestens 2023 eine drastische Mieterhöhung. (Quelle: Hanno Bode/imago-images-bilder)

Wohnen wird teurer: Zehntausende Hamburger, die einen Indexmietvertrag haben, müssen sich auf eine Mieterhöhung einstellen. Worauf Mieter jetzt achten müssen.

Spätestens im nächsten Jahr müssen etwa 70.000 bis 90.000 Mieter in Hamburg mit einer teils drastischen Steigerung ihrer Miete rechnen. Grund sind Indexmietverträge, die es Vermietern ermöglichen, die Kaltmiete um den Prozentsatz zu erhöhen, um die der Verbraucherpreisindex, also die Inflationsrate, gestiegen ist. Allein im Mai 2022 lag dieser laut Statistischem Bundesamt bei 8,9 Prozent.

Das Problem: Viele Menschen wissen nicht einmal, dass sie einen solchen Vertrag haben. "Wir schätzen, dass von den rund 470.00 Mietwohnungen etwa 15 bis 20 Prozent unter Vereinbarung eines Indexmietvertrages abgeschlossen wurden", sagt Marielle Eifler, stellvertretende Vorsitzende des Mietervereins zu Hamburg von 1890, zu t-online.

Hamburg: So erkennen Sie einen Indexmietvertrag

Index- und Staffelmieten würden vor allem in neueren Verträgen vereinbart. "Diesen Trend können wir seit einigen Jahren beobachten", sagt die Expertin. Doch woran erkennen Mieter, ob sie einen solchen Vertrag abgeschlossen haben?

Der Punkt "Indexmiete" findet sich im Hamburger Mietvertrag für Wohnraum im Paragraf 5, der t-online vorliegt. "In diesem kann schriftlich geregelt werden, dass sich die Miete nach dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland richtet", erklärt Eifler. Dort müsse im entsprechenden Feld nur ein Datum eingetragen werden.

Ein anderer Index sei hingegen nicht zugelassen. "Solange die Indexvereinbarung gilt, sind andere Mieterhöhungen weitgehend ausgeschlossen. Nur Mieterhöhungen wegen gestiegener Nebenkosten sowie eine Erhöhung aufgrund von baulichen Maßnahmen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, sind zusätzlich möglich."

In der Theorie ist über diese Vereinbarung nicht nur eine Erhöhung möglich, sondern – bei entsprechender Entwicklung des Verbraucherpreisindexes – auch eine Absenkung der Miete. "Diese muss dann der Mieter geltend machen", so Eifler.

Mieterverein fordert Grenze für Mieterhöhungen

Mieter können gegen eine solche Mieterhöhung in der Regel nicht viel tun. Ein Vermieter müsse die Sperrfrist von einem Jahr einhalten und eine richtige Berechnung der Mieterhöhung durchführen. "Sofern alle Vorschriften eingehalten wurden, können Mieter eine Durchsetzung dann nicht mehr verhindern."

Deshalb fordert der Mieterverein, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehene Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von elf Prozent in drei Jahren nicht nur auf die ortsübliche Vergleichsmiete, sondern auch auf die Indexmieten angewendet werde.

Denn: Ein Vermieter kann auch mehrere Jahre rückwirkend seinen Anspruch auf Mieterhöhung geltend machen. Die Mietpreisbremse wirkt dabei nicht. "Eine Deckelung gibt es leider nicht, daher sind die derzeitigen 'davongaloppierenden' Indexsteigerungen teilweise fatal für die Mieterhaushalte", so die Expertin.

Verwendete Quellen
  • Anfrage beim Mieterverein zu Hamburg von 1890
  • Hamburger Mietvertrag für Wohnraum
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