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"Querdenken"-Ikone Bhakdi: Generalstaatsanwaltschaft geht gegen Freispruch vor


Streit über antisemitische Aussagen
Generalstaatsanwaltschaft geht gegen Bhakdis Freispruch vor

  • Lars Wienand
Von Lars Wienand

31.05.2023Lesedauer: 2 Min.
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Prozess wegen VolksverhetzungVergrößern des Bildes
Sucharit Bhakdi (l.) vor Gericht: Der Mediziner und Autor muss sich wegen des Vorwurfs der zweifachen Volksverhetzung verantworten. (Quelle: Christian Charisius/dpa/dpa-bilder)

Die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig will den Freispruch für die "Querdenken"-Ikone Sucharit Bhakdi nicht hinnehmen. Einer Ankündigung folgen Taten.

Nach dem Freispruch für den Corona-Impfgegner Sucharit Bhakdi vom Vorwurf der Volksverhetzung hat die Generalstaatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Das bestätigte eine Sprecherin t-online. Die Behörde ließ zunächst noch offen, ob sie in Berufung geht oder eine Revision anstrebt. Darüber soll nach Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe entschieden werden.

Das Amtsgericht im schleswig-holsteinischen Plön hatte Reden des Angeklagten während der Corona-Pandemie als nicht strafbar bewertet. Die Tatvorwürfe der Volksverhetzung seien nicht hinreichend begründet.

Es ging um zwei Äußerungen des Mikrobiologen, dessen frühere Universitäten Mainz und Kiel sich von ihm distanziert haben: Bei einer Rede im September 2021 in Kiel brachte er als Kandidat der Anti-Maßnahmen-Partei "Die Basis" die Zulassung von Covid-Impfstoffen in Verbindung mit einem "Endziel". Er sprach von einem "zweiten Holocaust" – aus Sicht der Anklage eine Holocaust-Verharmlosung. Das Gericht erklärte dagegen, der Vergleich zwischen dem Holocaust und einer Impfpflicht sei zwar nicht akzeptabel, aber nicht jeder Vergleich sei Volksverhetzung.

"Volk der Juden" oder Israels Regierung?

Im Falle der zweiten Äußerung hatte Bhakdi angesichts der Impfungen in Israel davon gesprochen, das Schlimme an den Juden sei, dass es kein Volk gebe, das besser lerne als sie. Sie hätten ihr eigenes Land in etwas verwandelt, was noch schlimmer sei, als Deutschland es einst gewesen sei.

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Der Richter hatte in seiner Begründung gesagt, bei mehrdeutigen Aussagen müssten auch andere Deutungen berücksichtigt werden. Es sei nicht vollständig auszuschließen, dass Bhakdi mit seinen Äußerungen nur die israelische Regierung und nicht das Volk gemeint habe. Wegen dieser Zweifel sei er freizusprechen. Der Freispruch wurde von Bhakdis Anhängern gefeiert, die den 76-Jährigen nach Schilderungen von Beobachtern teilweise wie einen Messias verehren.

Der Zentralrat der Juden erklärte nach dem Urteil, das Gericht legitimiere so "reinen Antisemitismus". Zentralratspräsident Josef Schuster sagte, mit der Auslegung des Begriffs "Volk der Juden" als vermeintliche Kritik an der israelischen Regierung folge das Gericht dem Narrativ, das jeden Juden überall für die Aktivitäten des Staates Israel verantwortlich mache. Die Argumentationsgrundlage des Gerichts sei "nichts weniger als skandalös".

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, sagte dem "Tagesspiegel", die Gerichtsentscheidung sei "ein trauriges Beispiel dafür, wie Antisemitismus in der Justiz verharmlost und nicht konsequent genug bekämpft wird".

Staatsanwaltschaft hatte nicht anklagen wollen

Die Frage, ob Bhakdi sich strafbar gemacht hat, war allerdings innerhalb der Strafverfolgungsbehörden schon kontrovers gesehen worden: Die zuständige Staatsanwaltschaft Kiel hatte das Verfahren gegen Bhakdi zunächst eingestellt. Die übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft hatte sich deshalb eingeschaltet und übernommen. Sie ist es, die nun nach dem Freispruch auch wieder dagegen vorgehen will. Das hatte die Vertreterin der Behörde bereits während des Prozesses angekündigt.

Nach dem Urteil am Amtsgericht steht ihr dafür eine Berufung offen. Dann muss das Landgericht Kiel über den Fall noch einmal verhandeln und entscheiden. Denkbar ist aber auch eine Sprungrevision, ein selten genutztes Mittel: In diesem Fall prüft das Revisionsgericht das Urteil nur auf juristische Fehler, es findet keine neue Beweisaufnahme statt. Allerdings kann das Revisionsgericht dann den Fehler an das Gericht der ersten Instanz zurückverweisen.

Verwendete Quellen
  • Anfrage an die Generalstaatsanwaltschaft
  • tagesspiegel.de: Antisemitismusbeauftragter Klein empört über Freispruch für "Querdenker" Bhakdi
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