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UKE Hamburg: Rechtsmedizin-Mitarbeiterin soll totes Baby geschlagen haben


Bestatter alarmiert Polizei
Vorfall in Rechtsmedizin: Frau schlug wohl totes Baby

Von t-online, pb

Aktualisiert am 14.06.2023Lesedauer: 1 Min.
Das Universitätsklinikum in Hamburg-Eppendorf (Symbolbild): An mehreren Hamburger Krankenhäusern fehlt Personal.Vergrößern des BildesDas Universitätsklinikum in Hamburg-Eppendorf (Symbolbild): Ein dortiger Vorfall beschäftigt bald ein Gericht. (Quelle: Henning Scheffen/imago-images-bilder)
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Erschreckender Bericht aus dem UKE: Dort soll eine Mitarbeiterin der Rechtsmedizin gewalttätig geworden sein. Nun wird sie angeklagt.

Laut einem Medienbericht ist eine Mitarbeiterin des renommierten Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) in der Hansestadt angeklagt worden, weil die junge Frau ein verstorbenes Baby geschlagen haben soll. Das sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der "Bild"-Zeitung. Demnach geht es um den Vorwurf der Störung der Totenruhe.

Ein Hamburger Bestatter berichtete dem Blatt, dass er im vergangenen Herbst in der Rechtsmedizin den Leichnam des Kindes hatte abholen wollen. Dort habe er dann die Mitarbeiterin laut schimpfend erlebt: Die junge Frau habe gerufen, dass sie Kinder hassen würde und dann auch das tote Baby beleidigt. Später habe sie dem Kind noch einen Faustschlag verpasst, so der Mann.

Verfahren landet womöglich vor Jugendgericht

Der Bestatter zur "Bild": "Ich sagte ihr, sie solle sofort aufhören, hielt sie an den Armen fest."

Er erhielt laut eigener Aussage vom UKE später ein Hausverbot, als er den Leiter des Instituts für Rechtsmedizin auf den Vorfall aufmerksam machte. Das UKE sagte dem Blatt, dass man sich grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren äußern wolle, und betonte die geltende Unschuldsvermutung.

Weil die Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat jünger als 21 Jahre war, landet der Fall womöglich vor einem Jugendgericht. Die Störung der Totenruhe kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Ob die angeklagte Mitarbeiterin derzeit für das UKE tätig ist, wurde nicht bekannt.

Verwendete Quellen
  • "Bild"-Zeitung, 14.06.2023
  • gesetze-im-internet.de: § 168 Störung der Totenruhe
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