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Urteil in Hamburg: Halloween-Hasser verfolgt Neunjährigen mit Messer


Bizarrer Prozess in Hamburg
Halloween-Hasser verfolgt Neunjährigen mit Messer

Von t-online, mtt

06.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte vor Gericht: Um sich zu verteidigen, hatte er unter anderem rosa Schuhe mitgebracht.Vergrößern des BildesDer Angeklagte vor Gericht: Um sich zu verteidigen, hatte er unter anderem rosa Schuhe mitgebracht. (Quelle: Lenthe)
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Der Angeklagte erschien mit rosa Latschen vor Gericht und beteuerte seine Unschuld. Das Gericht glaubte dem Mann kein Wort und verurteilte ihn.

Am Amtsgericht Hamburg-Harburg ist am Dienstag ein arbeitsloser Erzieher und Sozialpädagoge zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Ihm wurde Nötigung vorgeworfen. Das Gericht sah diese als erwiesen an: Der 48-Jährige habe einen Neunjährigen mit einem Messer verfolgt und bedroht.

Die Tat ereignete sich am Halloweenabend 2022 in Wilstorf. Das Kind hatte beim Angeklagten geklingelt, um nach Süßigkeiten zu fragen. Dieser öffnete die Tür und hielt hierbei wohl bereits ein Messer in der Hand, wie ein Gerichtssprecher t-online schilderte.

Beschuldigter rief immer wieder "Süßes oder Saures"

Der Junge habe daraufhin die Flucht über eine Treppe und an der Gartenpforte vorbei ergriffen, wo seine ihn begleitende Mutter gewartet habe. Der Angeklagte, der nur mit einem Bademantel bekleidet war, rannte dem Jungen hinterher. Mehrfach rief er "Süßes oder Saures" und hielt das Messer mit etwa 20 Zentimeter Klingenlänge in Schulterhöhe. Wie die Mutter vor Gericht schilderte, soll der Mann dabei immer wieder abwärtsführende Stichbewegungen gemacht haben. Ihr Sohn habe vor Angst geschrien.

Nach etwa 50 Metern habe der 48-Jährige den Jungen eingeholt und ihm sein Halloween-Sammelkörbchen in Form eines Kürbisses entrissen. Die Mutter kam hinzu, es wurde gerangelt. Dabei ging das Stoffkörbchen kaputt – ob unabsichtlich im Gewühl oder durch gezielte Messerschnitte des Beschuldigten, ließ sich vom Gericht nicht mehr klären.

Angeklagter beim Prozess in Hamburg: Halloween "zu gewalttätig"

Zum Prozess am Dienstag erschien der Angeklagte bei Temperaturen um die 30 Grad mit Mütze, Schal und Handschuhen. Die Winterkleidung legte er während der gesamten Verhandlung auch nicht ab. Mitgebracht hatte er zudem einen Korb voller Küchenmesser aus seinem Haushalt sowie rosa Gummilatschen.

Diese Schuhe habe er bei seiner Festnahme getragen, sagte der Mann. Er habe mit der Tat im Übrigen nichts zu tun. An Halloween habe er dem Jungen die Tür nicht geöffnet und sei ihm auch nicht mit einem Messer hinterhergerannt. Früher habe er immer Süßigkeiten an Halloween da gehabt, doch dann sei ihm das Fest "zu gewalttätig" geworden.

Polizistin: Der Mann hatte das Messer noch in der Hand

Der Polizei warf er überzogene Härte vor. Eine Polizistin als Zeugin verteidigte das Vorgehen der Einsatzkräfte, wie das "Hamburger Abendblatt" berichtete: Als die Beamten am Zweiparteienhaus angekommen seien, hätten sie den Mann durchs Fenster in seiner Wohnung gesehen. Er habe das Küchenmesser noch in der Hand gehalten. Man habe daher von einer Bedrohungssituation ausgehen müssen.

Die Staatsanwaltschaft forderte 50 Tagessätze wegen Nötigung. Die Richterin ging mit ihrem Urteil noch darüber hinaus: Sie verdonnerte den Angeklagten zu 90 Tagessätzen zu je zehn Euro. Begründung: Der Junge leide bis heute und vielleicht sein Leben lang unter dem Angriff. Die Mutter des Kindes hatte geschildert, ihr Sohn könne seit der Attacke nicht im Dunkeln einschlafen und habe Alpträume.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Reporter vor Ort
  • Anfrage an die Gerichtspressestelle
  • abendblatt.de: "Messermann nach Halloween verurteilt"
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