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Kreis Ostholstein: Kinder von getöteter Frau dürfen in Familien bleiben


Zehntausende kämpften für sie
Keine Abschiebung: Kinder von getöteter Mutter dürfen bleiben

Von dpa
06.09.2023Lesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:230906-99-95899Vergrößern des BildesEndlich gute Nachrichten: Die Pflegeeltern der vier Kinder aus Vietnam freuen sich über den Erfolg. (Quelle: Franziska Spiecker/ dpa)
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Nachdem der Vater ihre Mutter getötet hatte, sollten vier Pflegekinder abgeschoben werden. Zehntausende haben für die Pflegekinder gekämpft – mit Erfolg.

Aufatmen können gleich mehrere Familien: Vier Geschwister dürfen bei ihren Pflegeeltern in Deutschland bleiben – und werden nicht abgeschoben. Nachdem der Vater der Kinder vor den Augen seines Nachwuchses seine Ehefrau getötet hatte, waren die Kinder in Pflegefamilien untergekommen. Zunächst plante der Landrat, die Kinder zurück nach Vietnam abzuschieben. Jetzt hat er seine Entscheidung laut der Deutschen Presse Agentur (dpa) verworfen.

Der Kreis Ostholstein hat demzufolge die zuvor geplante Abschiebung ausgesetzt. Es werde zunächst keine aktive Rückführung seitens des Kreises vollzogen, sagte Landrat Timo Gaarz am Mittwoch nach einem Treffen mit Pflegeeltern der vier Geschwister. "Wir legen das jetzt in die Hände der Richter."

Kreis Ostholstein: Online-Petition baute Druck auf

Gegenüber der dpa sprach Gaarz von einer Einzelfallentscheidung, die sich die Kinder in einer besonderen Situation befänden. "Ich habe aber für mich festgestellt, dass ich diese besondere Familiensituation auch anders bewerten muss."

Mehr als 71.000 Menschen (Stand: 5.9., 11.27 Uhr) hatten eine Online-Petition gegen die Abschiebung unterstützt. Das Aufenthaltsrecht der Kinder im Alter von zwei, vier, acht und zwölf Jahren leben seitdem in drei benachbarten Pflegefamilien war an das der getöteten Mutter gekoppelt.

Pflegevater: "Kinder sind erstmal sicher"

Für die Pflegefamilien bedeutet die Entscheidung Erleichterung. "Für uns als Pflegeeltern bedeutet diese Entscheidung, diese Einzelfallentscheidung von dem Landrat, dass die Kinder erst einmal sicher sind, bis das Familiengericht entschieden hat, wie die Zukunft der Kinder aussehen wird", sagte Pflegevater Hans Kemeny.

Schleswig-Holsteins Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) begrüßte das Vorgehen des Landrats. "Für die Kinder und die Familie ist die Entscheidung des Landrats sicherlich erleichternd", sagte Touré. "Es macht auch deutlich, dass Rückführungen immer mit besonderen Härten für die Betroffenen verbunden sind." Ihr Ministerium will im engen Austausch mit den zuständigen Kreisbehörden bleiben, um die Situation der Beteiligten möglichst umfassend aufzuklären.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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