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Hamburg: Falschparker lässt Shishabar auffliegen – fehlt Konzession?


Gesundheitsgefahr
Falschparker bringt Shishabar ins Visier der Polizei

Von t-online, gda

03.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Polizisten betreten eine illegale Shishabar: Die Betreiber hatten keine Genehmigung.Vergrößern des BildesPolizisten betreten eine illegale Shishabar: Die Betreiber hatten keine Genehmigung. (Quelle: HamburgNews/Höfig)
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Nur durch einen Zufall ist die Polizei in Hamburg auf ein möglicherweise illegal betriebenes Lokal gestoßen. Für die Gäste bestand erhebliche Gesundheitsgefahr.

Polizisten haben in der Nacht zu Freitag eine möglicherweise illegal betriebene Shishabar im Hamburger Stadtteil Rotherbaum entdeckt und geräumt, wie die Polizei auf Anfrage von t-online mitteilte. Darauf gestoßen war ein Streifenwagen nur durch Zufall: Die Besatzung hatte beobachtet, wie ein Autofahrer rechtswidrig in zweiter Reihe parkte und dann in das Lokal ging.

Bei Betreten des Lokals im Souterrain schlug sofort der Kohlenmonoxid-Warner eines Beamten aus. Diese Messgeräte gehören zur Standardausrüstung der Einsatzkräfte. Kohlenmonoxid ist ein giftiges Gas, was etwa beim Rauchen entsteht. Für die mehr als 20 Personen in den Räumen habe eine erhebliche Gesundheitsgefahr bestanden, heißt es von der Polizei.

Im Lokal waren Giftgas-Warner ausgeschaltet

Wegen der hohen Messwerte verließen die Beamten das Lokal sofort und riefen weitere Streifenwagen sowie die Feuerwehr hinzu. Auch ein Hundeführer sei angefordert worden. Die Feuerwehrleute bestätigten den Verdacht und stellten außerdem mehrere ausgeschaltete Kohlenmonoxid-Warner fest.

"Weil der Verantwortliche keine Konzession für den Betrieb eines Lokals vorlegen konnte, haben die Kollegen den Betrieb untersagt", erklärte die Pressestelle der Polizei. Zur Gefahrenabwehr wurde das Lokal geräumt, anwesende Gäste sollen sich unkooperativ verhalten haben.

Ob der Betrieb des Lokals nun tatsächlich illegal ist, muss das zuständige Bezirksamt klären. "Nur weil er keine Konzession vorlegen konnte, heißt das nicht, dass er keine hat", sagte ein Sprecher der Polizei t-online. Die Beamten vor Ort hätten jedoch nicht überprüfen können, für welche Angebote eine Konzession vorgelegen haben könnte. Der Betreiber soll versichert haben, eine Genehmigung zu besitzen.

Verwendete Quellen
  • Anfrage an die Polizei Hamburg
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