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Radlader-Unfall in Toppenstedt: Landwirt erhält Bewährungsstrafe


Tragödie im Zeltlager
Tödliches Radlader-Drama: Fahrer erhält milde Strafe

Von t-online, mkr, hof

Aktualisiert am 06.02.2024Lesedauer: 1 Min.
Anwalt Dirk Meinicke (l.) und der Angeklagte (r.) stehen vor Prozessbeginn im Saal des Landgerichts Lüneburg: Das Urteil in dem Prozess soll am Dienstag fallen.Vergrößern des BildesAnwalt Dirk Meinicke (l.) und der Angeklagte (r.) stehen vor Prozessbeginn im Saal des Landgerichts Lüneburg: Das Urteil in dem Prozess ist am Dienstag gefallen. (Quelle: Philipp Schulze/dpa)
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Ein tragischer Unfall während eines Zeltlagers führte zum Tod von zwei Menschen. Nun wurde das Urteil gesprochen. Der Fahrer des Radladers kommt glimpflich davon.

Es war ein Vorfall, der die Idylle eines Vater-Kind-Zeltlagers in Toppenstedt (Landkreis Harburg) erschütterte: Bei einem Unfall mit einem Radlader kamen zwei Menschen ums Leben. Der für das Unglück verantwortliche Fahrer wurde am Dienstag am Landgericht Lüneburg verurteilt. Der 44-Jährige erhält eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und drei Monaten, wie eine t-online-Reporterin vor Ort berichtet. Diese wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Der Mann hatte während eines Zeltlagers in der niedersächsischen Gemeinde nahe Hamburg im vergangenen Juni mehrere Teilnehmer in einer Stahlgitterbox transportiert, als die Box abstürzte. Bei dem Unfall starben ein Vater und ein fünfjähriges Kind, elf weitere Kinder wurden verletzt, einige von ihnen schwer.

Angeklagter entschuldigt sich bei den Opfern

Dem Fahrer wurde fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Der Staatsanwalt hatte am Dienstag eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren gefordert. Die Vertreter der Opfer unterstützen diese Forderung ebenso wie der Verteidiger des Mannes. Der Angeklagte selbst entschuldigte sich in seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung und beteuerte: "Es tut mir unendlich leid, ich werde die Schuld ein Leben lang spüren."

Ein Sachverständiger hatte zum Prozessauftakt im Januar zunächst nicht zweifelsfrei einordnen konnte, wie genau es zu dem Unglück kam. Am Dienstag präsentierte er in dem Gerichtsverfahren neue Erkenntnisse. Ein technischer Defekt war demnach nicht die Ursache des Unfalls.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • t-online-Reporterin vor Ort
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