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Amoklauf bei Zeugen Jehovas: Ermittlungen in Hamburg werden eingestellt


Angriff auf Zeugen Jehovas
Ermittlungen gegen Prüfer von Amokläufer eingestellt


Aktualisiert am 14.02.2024Lesedauer: 2 Min.
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Philipp F. sah sich selbst als Hobby-ErmittlerVergrößern des Bildes
Philipp F. (rechts im Bild) wurde im "Hanseatic Gun Club" geprüft: Ermittlungen im Fall des Amoklaufes bei den Zeugen Jehovas wurden eingestellt.

Fast ein Jahr nach dem Amoklauf von Alsterdorf stellt die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg Ermittlungen ein. Es geht um die Waffenprüfung des Täters.

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hat die Ermittlungen gegen drei Waffenprüfer im Zusammenhang mit der Amoktat vom 9. März 2023 eingestellt. Die Sachverständigen hatten den späteren Täter Philipp F. geprüft, was diesem später den Kauf einer legalen Waffe ermöglicht hatte. Gegen die drei war wegen des Verdachts der Falschbeurkundung im Amt ermittelt worden.

Die Einstellung der Ermittlungen erfolgt nun, weil die Schuld der ehemals Beschuldigten K., S. und B. als gering anzusehen sei und kein öffentliches Strafverfolgungsinteresse vorliege, teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die Prüfung sei von K. als Vorsitzendem und S. und B. als Beisitzern eines dreiköpfigen Prüfungsausschusses am 28. April 2022 durchgeführt worden.

Amokläufer hatte erste Prüfung nicht bestanden

Es hat nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Mängel im Ablauf der nötigen Sachkundeprüfung gegeben. So habe der spätere Amokläufer Philipp F. die erste praktische Schießprüfung im April nicht bestanden. Die Nachprüfung mehrere Monate später hatte F. nach Angaben eines ehemals beschuldigten Prüfers dann aber erfolgreich absolviert. Das Datum des Dokuments zur Sachkundeprüfung sei aber nicht mit einem neuen Datum versehen worden, sondern habe das Datum der ersten, nicht bestandenen Prüfung vom 28. April 2022 behalten.

Die Prüfer hätten das gegenüber den Ermittlungsbehörden mit "organisatorischen Unwägbarkeiten" und einer "Arbeitserleichterung" begründet. Die Staatsanwaltschaft räumt in diesem Zusammenhang ein, dass diese und auch andere angebliche Falschangaben auf den erstellten Dokumenten aus Sicht der Prüfer nicht gemacht worden seien, um eigene Fehler zu verschleiern.

Staatsanwaltschaft führt zahlreiche Mängel an der Prüfung auf

Die Staatsanwaltschaft nennt in ihrer außergewöhnlich langen Pressemitteilung detailliert weitere Schwächen der Prüfung von Philipp F., der durch die bestätigte Sachkunde später legal eine Waffe besitzen durfte. So hätten die Prüfer das Trefferbild der praktischen Prüfung nur "grob oder unverständlich" dokumentiert, die Nachprüfung sei "überhaupt nicht verschriftet" worden. Außerdem seien der Waffenbehörde Änderungen in der Besetzung des Prüfungsausschusses nicht mitgeteilt worden.

Das Ergebnis der Ermittlungen zu den Vorwürfen ergibt laut Behörde aber ein klares Bild: "Strafrechtlich sind sie (...) allesamt nicht von Belang."

Zwischenzeitlich hatte es große Kritik am Vorgehen der Behörden gegeben. So hatte das Landgericht in Hamburg eine Durchsuchung bei einem der Beschuldigten als "rechtswidrig" bezeichnet. In einem Beschluss des Gerichts, über den t-online exklusiv berichtete, merkte dieses an, dass noch nicht einmal ein "Anfangsverdacht" gegen den Beschuldigten B. bestanden habe. Das sei aber nötig für eine Hausdurchsuchung.

"Kein öffentliches Interesse mehr"

Die Ermittlungen werden nun eingestellt, weil die mögliche Schuld als "gering anzusehen" sei und kein "öffentliches Strafverfolgungsinteresse" mehr bestehe. Das heißt ausdrücklich nicht, dass es bei einer Anklage zu einer Verurteilung vor Gericht gekommen wäre – die Sorge der Ermittler vor einem Freispruch war möglicherweise zu groß.

Die Staatsanwaltschaft schreibt weiter: Die öffentlichkeitswirksamen Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft hätten das öffentliche Aufklärungsinteresse gestillt. "Einer darüber hinausgehenden Anklageerhebung bedurfte es nicht."

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilungen der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg vom 14. Februar 2024
  • Eigene Recherchen
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