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Alkoholverbot am Hamburger Hauptbahnhof: Das müssen Reisende wissen


Für mehr Sicherheit
Alkoholverbot am Hauptbahnhof: Diese Bußgelder drohen

Von dpa, t-online, hof

02.04.2024Lesedauer: 2 Min.
Auf dem Hachmannplatz und dem Heidi-Kabel-Platz gilt ab sofort ein Alkoholkonsumverbot.Vergrößern des BildesAuf dem Hachmannplatz und dem Heidi-Kabel-Platz gilt ab sofort ein Alkoholkonsumverbot. (Quelle: Citynewstv)
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Alkohol trinken ist vor dem Hauptbahnhof ab sofort verboten. Der Senat will so die Sicherheit von Reisenden verbessern. Bei einem Verstoß drohen hohe Bußgelder.

Am Hamburger Hauptbahnhof ist seit Dienstag, 2. April, das Trinken von Alkohol verboten. Der Hamburger Senat gab eine Verordnung bekannt, nach der alkoholische Getränke auf dem Heidi-Kabel- und dem Hachmannplatz weder mitgeführt noch konsumiert werden dürfen.

Das Verbot gilt auch auf einem schmalen Streifen an der Südseite des Gebäudes am Steintordamm. Auf der West- und Nordseite, also dem zur City zugewandten Bereich, darf weiter Alkohol getrunken werden, wie Innensenator Andy Grote (SPD) erläuterte. Bei Erstverstoß droht ein Bußgeld von 40 Euro. Bei wiederholtem Verstoß kann ein Bußgeld von bis zu 200 Euro fällig werden.

Alkohol kaufen ist im Hauptbahnhof weiterhin erlaubt

Die Deutsche Bahn schloss sich der Maßnahme an und untersagte den Konsum auch im Bahnhof selbst. Bislang galt dort nur auf bestimmten Gleisen ein Verbot. Ausgenommen von der Neuregelung ist die Gastronomie im Bahnhofsgebäude. Erlaubt ist auch weiterhin, Alkohol in den Geschäften im Hauptbahnhof zu kaufen und verschlossen nach Hause zu transportieren. Nur Dosen oder Flaschen zum sofortigen Verzehr dürfen nicht mitgenommen werden, wie Grote erläuterte.

Der Senator begründete das Verbot mit der Beobachtung, dass ein erheblicher Anteil der Straftaten am Hauptbahnhof unter Alkoholeinfluss verübt werde. Das Alkoholverbot sei nach der Gründung der Sicherheitsallianz zwischen Landes- und Bundespolizei sowie der Hochbahnwache und der DB-Sicherheit vor einem Jahr ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Sicherheit und Ordnung.

Treffpunkt von Trinkern und Obdachlosen

Der Hauptbahnhof wird täglich von mehr als 500.000 Reisenden frequentiert, ist zugleich aber ein Treffpunkt von Trinkern und Obdachlosen. Unweit des Bahnhofs liegt die Drogeneinrichtung Drob Inn, wo harte Drogen legal konsumiert werden.

Ende Februar hatte die Bürgerschaft eine Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes beschlossen. Damit wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, das Trinken auf bestimmten öffentlichen Flächen zu verbieten. Neben dem Alkoholverbot will der Senat auch die Hilfsangebote für Alkoholkranke und Drogensüchtige verstärken.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Pressemitteilung vom Hamburger Senat vom 2. April 2024
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