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Hannover: KI im Klassenzimmer? Niedersachsens Kultusministerin ist skeptisch


Bildung
Ministerin warnt vor KI-Überforderung an Grundschulen

Von t-online, dpa
15.02.2024Lesedauer: 1 Min.
Schule zu HauseVergrößern des BildesEin Junge lernt an seinem Laptop (Archivbild): Welche Rolle soll Schule beim Thema KI einnehmen? (Quelle: Ulrich Perrey/dpa/dpa-tmn/Archivbild/dpa)
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Niedersachsens Kultusministerin steht KI-Nutzung an Grundschulen skeptisch gegenüber. Sie sieht Risiken im Erlernen grundlegender Fähigkeiten.

Die Kultusministerin von Niedersachsen äußert sich skeptisch über den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) an Grundschulen. In einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" betont Julia Willie Hamburg (Grüne), dass es in diesen Schulstufen vor allem um das Erlernen grundlegender Fähigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen gehe. Sie sei der Meinung, dass der Einsatz von KI-Programmen in diesem Kontext dazu führen könnte, dass Kinder überfordert werden.

"An Grundschulen geht es ja vor allem um lesen, schreiben und rechnen. Beim Erlernen dieser Grundkenntnisse würde ein KI-Programm überfordern", sagte Hamburg. Ihrer Meinung nach lenkt der Einsatz solcher Technologien von dem ab, was Kinder in diesem Alter tatsächlich lernen sollten.

KI-Einsatz ab Klasse 7?

Die Ministerin sieht den geeigneten Einsatzbereich für KI eher in den weiterführenden Schulen, etwa ab der siebten Klasse. Sie weist jedoch darauf hin, dass der Einsatz von KI-Programmen die Schulen vor Herausforderungen stellen würde.

Es sei einerseits wichtig, Aufgaben zu finden, die durch diese Programme nicht gelöst werden können, so Hamburg. Andererseits müsse klar aufgezeigt werden, wo und wie diese Programme genutzt werden dürfen. "Gleichzeitig ist es wichtig, dort, wo das Programm genutzt werden könnte, aufzuzeigen, wie es eingesetzt werden darf. Der Einsatz muss dann beispielsweise wie bei Quellennachweisen kenntlich gemacht werden", erklärte sie.

Transparenzhinweis
  • Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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