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Liebeswahn macht schuldunfähig: 79-Jährige freigesprochen


Arnsberg
Liebeswahn macht schuldunfähig: 79-Jährige freigesprochen

Von dpa
16.02.2022Lesedauer: 2 Min.
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Krankhafter Liebeswahn statt strafbares Stalking: Weil sie als schuldunfähig gilt, ist eine 79-Jährige, die seit rund 20 Jahren einem Pfarrer aus dem Sauerland nachstellt, freigesprochen worden. Damit kippte das Landgericht Arnsberg im Berufungsverfahren am heutigen Mittwoch eine neunmonatige Bewährungsstrafe gegen die Seniorin, die das Amtsgericht Meschede 2019 verhängt hatte, weil die erstinstanzlichen Richter sie noch für einsichtsfähig hielten. Wie der 67-jährige katholische Geistliche im Zeugenstand schilderte, hatte ihn die Angeklagte vor mehr als 20 Jahren im kleinen Ort Meschede-Freienohl kennengelernt und ihn fortan gestalkt und belästigt. Sie rief ihn zeitweise täglich an, machte obszöne Geschenke, verzierte sein Auto mit Liebesbotschaften oder führte Nackttänze vor dem Pfarrhaus auf. Immer wieder habe sie seinen Garten mit Phallussymbolen, wie Möhren mit angebundenen Ballons, dekoriert. Bis heute lauere sie ihm regelmäßig auf. Der jahrelange Terror beeinträchtige seine Lebensqualität erheblich und habe längst gesundheitliche Probleme zur Folge. Mit einer Vielzahl von Strafanzeigen und Prozessen versuchte er seit Jahren vergeblich, sie zu stoppen.

Die Kammer bedauere die Situation des Pfarrers außerordentlich. Der Tatbestand der Nachstellung sei erfüllt, betonte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. "Doch wer nicht selbstverantwortlich handelt, kann dafür nicht bestraft werden." Die hohen Hürden für eine Unterbringung in der Psychiatrie seien jedoch nicht erfüllt - auch weil sich ihr Wahn ausschließlich auf den Pfarrer beziehe.

Nach Überzeugung des psychiatrischen Gutachters leidet die Frau an einem "klassischen Liebeswahn", der es ihr nicht ermögliche ihr Verhalten zu kontrollieren. Sie sei überzeugt ihren "Seelenzwilling" gefunden zu haben, der als katholischer Priester seine Zuneigung zu ihr nur nicht zeigen könne, erläuterte der Psychiater Norbert Leygraf von der Universität Münster. Zudem beeinträchtige ein Hirnschaden ihre Impulskontrolle. Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig.

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