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Verwaltungsgericht: Notfallsanitäter scheitern mit Eilantrag gegen Impfpflicht


Saarlouis
Notfallsanitäter scheitern mit Eilantrag gegen Impfpflicht

Von dpa, ys

14.03.2022Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa)
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Zwei Notfallsanitäter sind im Saarland mit einem Eilantrag gegen die ab diesen Mittwoch geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht gescheitert.

Die beiden wollten vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes erreichen, dass die Impfpflicht für sie nicht gilt, teilte das Gericht am Montag in Saarlouis mit. Der Antrag wurde zurückgewiesen, da es gegen die bundesweite Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Medizin und Pflege "keine durchgreifenden verfassungsrechtliche Bedenken" gebe (Az.: 6 L 172/22).

Das habe das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Bestehende Zweifel müssten noch im Hauptsacheverfahren geklärt werden, teilten die Verwaltungsrichter mit. Die Interessen der Notfallsanitäter, von der Impfpflicht vorläufig verschont zu bleiben und weiter ungeimpft im Rettungsdienst tätig zu sein, müssten "hinter den schwerwiegenden öffentlichen und privaten Interessen an einer Eindämmung des Infektionsgeschehens" zurücktreten.

Verwaltungsgericht lehnt Antrag ab

Die Sanitäter hatten unter anderem geklagt, weil die Impfpflicht ihrer Ansicht nach gegen die körperliche Unversehrtheit verstößt. Die Zahl der Corona-Neuinfektionen steige derzeit ebenso wieder wie die der Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen, teilte das Gericht mit. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich vor allem ungeimpfte Personen mit dem Virus infizierten, sei groß.

Damit gehe "ein entsprechendes hohes Gefährdungspotenzial gerade für vulnerable Personen" einher. Den hohen gesundheitlichen Risiken vulnerabler Personen stehe kein vergleichbares Gesundheitsrisiko der Antragsteller im Falle einer Impfung gegenüber, urteilten die Richter.

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