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Schütteltrauma zweimal Thema vor Gericht: Mehrere Fälle


Gera
Schütteltrauma zweimal Thema vor Gericht: Mehrere Fälle

Von dpa
15.03.2022Lesedauer: 3 Min.
JustitiaVergrößern des BildesBlick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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In Thüringen werden nach wie vor jährlich mehrere Kleinkinder und Säuglinge so lange geschüttelt, bis sie schwere Schäden davontragen oder sterben. Grob geschätzt kämen jährlich fünf Kinder im Freistaat nach so einer Misshandlung in ein Krankenhaus, sagte die Leiterin der Thüringer Ambulanz für Kinderschutz am Uniklinikum Jena (UKJ), Felicitas Eckoldt, der Deutschen Presse-Agentur. "Die Dunkelziffer ist hoch." Die Zahlen hätten sich in den vergangenen Jahren kaum verändert.

Am Landgericht Gera wird ab dieser Woche über zwei Fälle verhandelt, in denen Kinder zu Tode gekommen sind. In beiden Fällen legt die Staatsanwaltschaft den Angeklagten zur Last, die Kinder so stark geschüttelt zu haben, dass diese infolge eines Hirnödems und inneren Blutungen - einem sogenannten Schütteltrauma - starben. Sie sind wegen Totschlags angeklagt.

Ein heute 30-Jähriger gab am Dienstag zu, die zweijährige Tochter seiner Lebensgefährtin im Jahr 2020 geschüttelt zu haben. Allerdings habe er das getan, nachdem das Kind zuvor beim Spielen auf die Bettkante gefallen war und sich erbrochen hatte. Er habe das Mädchen in die Badewanne gestellt und geschüttelt, damit es wieder Luft bekommt. Das Kind starb zwei Tage nach dem Vorfall. Für den Prozess sind vier weitere Verhandlungstage angesetzt. Ab Freitag muss sich dann in Gera eine zur Tatzeit 42-Jährige wegen des Todes ihres elfmonatigen Pflegekindes 2018 verantworten.

Deutschlandweit gingen Mediziner jährlich von 100 bis 200 Fällen eines Schütteltraumas aus, sagte Eckoldt weiter, die am UKJ auch Direktorin der Kinderchirurgie ist. Jedes vierte derart misshandelte Kind sterbe in der Folge, von den Überlebenden trügen drei Viertel dauerhafte Schäden davon.

Besonders betroffen sind ihr zufolge Kinder zwischen sechs und acht Wochen - "die erste heftige Schreiphase des Kindes". Sie würden an den Oberarmen oder dem Oberkörper gepackt und mit großer Gewalt für wenige Sekunden hin und her geschüttelt. Bei Säuglingen seien die Konsequenzen besonders fatal: Sie hätten noch einen schwachen Nacken. Außerdem habe das Gehirn noch mehr Platz innerhalb des Schädels, was zu schwereren Verletzungen führen könne.

Generell könnten jedoch Kinder bis zu einem Alter von zwei Jahren durch Schütteln zu Tode kommen, sagte sie. "Je älter das Kind, desto mehr Kraft muss aufgewendet werden." Ältere Kinder seien nicht nur schwerer hochzuheben als Säuglinge, sondern könnten ihren Kopf auch besser kontrollieren.

Wird ein Kind geschüttelt, kommt es Eckoldt zufolge zu Blutungen im Schädelinneren und Einblutungen in die Netzhaut. Beides seien bei ärztlichen Untersuchungen Hinweise auf ein Schütteltrauma. Rechtsmediziner kennen sich ihr zufolge "bestens damit aus" Schütteltraumata als solche zu erkennen. Auch Oberkörper und Arme würden geröntgt, um etwa Knochenbrüche an den Rippen zu erkennen. "Das Gesamtbild ergibt dann eine forensisch relativ eindeutige Diagnose."

Die schweren Schädigungen des Gehirns träten aber vor allem deswegen ein, weil die langen Bahnen, die die einzelnen Hirnareale verbinden, durch das Hin- und Herschleudern reißen. Meist komme dazu ein Hirnödem, also eine Schwellung, und eine Schädigung des Atemzentrums. Bei schwer betroffenen Kindern führe das zu Atemstillstand und irreversiblen Funktionsausfällen.

Generell seien solche Misshandlungen eher in Milieus mit niedrigerem sozialen Status, in Verbindung mit Alkohol- oder Drogenkonsum oder einer anderweitigen ungünstigen sozialen Gesamtsituation zu beobachten, so Eckoldt. "Aber, und das muss man immer, immer dazusagen: Weder das Bildungsniveau, noch der soziale Status schützen ein Kind davor, misshandelt zu werden."

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