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Freistellung von ungeimpften Heim-Mitarbeitern rechtens


Gießen
Freistellung von ungeimpften Heim-Mitarbeitern rechtens

Von dpa
12.04.2022Lesedauer: 3 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Figur der blinden Justitia. (Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Fast einen Monat nach Einführung der Corona-Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich haben zwei ungeimpfte Mitarbeiter eines mittelhessischen Seniorenheims eine Niederlage vor dem Arbeitsgericht Gießen kassiert. In einem Eilverfahren wies es am Dienstag die Anträge der Kläger auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück, mit denen die Männer ihre vertragsgemäße Beschäftigung in der Pohlheimer Einrichtung erreichen wollten. Ihr Arbeitgeber hatte sie ohne Lohnfortzahlung freigestellt, weil sie keinen der geforderten Nachweise vorgelegt hatten. Die Freistellung war rechtens, befanden nun die Richter.

Seit Mitte März greift eine Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken, Praxen oder Pflegeheimen. Diese mussten bis 15. März ihren Impfschutz oder den Genesenenstatus nachweisen - oder ein Attest vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. In Hessen wird diese sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht in mehreren Stufen umgesetzt.

Die Vorsitzende Richterin begründete die Urteile damit, dass sich aus dem zugrundeliegenden Paragrafen des Infektionsschutzgesetzes jedenfalls keine Beschäftigungspflicht ergebe, bis etwa ein Gesundheitsamt über ein mögliches Betretungs- oder Tätigkeitsverbot entschieden hätte. Der Arbeitgeber könne zudem auf Grundlage des Gesetzes und im Hinblick auf das besondere Schutzbedürfnis von Heimbewohnern entscheiden, ungeimpfte und nicht genesene Mitarbeiter freizustellen. "Gegenüber dem Interesse der Beschäftigten an der Ausübung ihrer Tätigkeit überwiege insofern das Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner an deren Gesundheitsschutz."

Um die Frage der Lohnfortzahlung ging es am Dienstag nicht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, zudem läuft in den Fällen noch das Hauptverfahren.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums in Wiesbaden fielen zuletzt 247 600 Beschäftigte in Hessen unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Knapp neun Prozent davon - etwa 22 100 Personen - seien ungeimpft oder hätten in entsprechenden Umfragen keine Angaben zu ihrem Status gemacht. Die Impfpflicht wird demnach in vier Stufen umgesetzt. Ungeimpfte solle so "die Chance gegeben werden, sich zeitnah impfen zu lassen", teilte das Ministerium mit.

In der ersten Stufe hatten demnach die betroffenen Einrichtungen - bis 31. März - Beschäftigte ohne ausreichende Nachweise den Gesundheitsämtern melden müssen. Bis Ende April greift Stufe zwei. Die Behörden fordern nun die gemeldeten Personen auf, die Nachweise vorzulegen. In den nächsten Stufen, nach Ablauf bestimmter Fristen und dem Angebot für eine Impfberatung und Impfung drohen Bußgeld sowie Betretungs- oder Tätigkeitsverbot.

Vor dem Arbeitsgericht befand der Anwalt der Kläger, dass von diesen keine Gefahr für die Heimbewohner ausgehe. Die Männer seien "keine Spreader, weil sie jeden Tag getestet werden". Zudem biete eine Corona-Impfung keinen vollständigen Infektionsschutz. Dagegen stünden die existenzgefährdenden finanziellen Folgen für seine Mandanten.

Der Anwalt der Arbeitgeberseite verwies darauf, dass die Heimbewohner teils schwerst pflegebedürftig seien. Was wäre, fragte er, wenn sich jemand infiziere und sterbe und dann herauskäme, dass diese Person von einem ungeimpften Mitarbeiter gepflegt worden sei?

Den Gang vor Gericht begründete einer der Kläger damit, dass ihm die Zulassung der Corona-Impfstoffe zu schnell gegangen und er zudem seinen "freien Willen" behalten wolle. "Wenn ich etwas nicht möchte, dann möchte ich das nicht." Er wolle von niemanden gezwungen werden, etwas zu tun, was er seinem Körper nicht zufügen möchte. Der Klägeranwalt sagte, wahrscheinlich Berufung gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts einlegen zu wollen.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Hessen erwartete unterdessen wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht keine Klagewelle. Schon vor deren Einführung habe die Impfquote in den betroffenen Arbeitsbereichen in Hessen bei über 90 Prozent gelegen, sagte die Landesgeschäftsführerin Yasmin Alinaghi. Auch eine signifikante Abwanderung von Beschäftigten sehe man nicht kommen. Die Gesundheitsämter haben demnach noch keine Betretungs- oder Tätigkeitsverbote ausgesprochen. Das mehrstufige Verfahren des Landes dazu könne Monate dauern.

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