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Zensus-Kosten: Städte reichen Verfassungsbeschwerde ein


Magdeburg
Zensus-Kosten: Städte reichen Verfassungsbeschwerde ein

Von dpa
09.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Zensus-Ausblick 2022Vergrößern des BildesTeilnehmer sitzen in einer Schulung des Zensus 2022 im Bereich Wohnheime. (Quelle: Christoph Schmidt/dpa/dpa-bilder)
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Die Städte Haldensleben, Merseburg und Sangerhausen haben wegen der Kosten für den Zensus 2022 Kommunalverfassungsbeschwerde eingereicht. Eine Sprecherin des Landesverfassungsgerichts in Dessau-Roßlau bestätigte der Deutschen Presse-Agentur am Montag, dass die Beschwerde seit Freitag vorliege. Ein Verhandlungstermin stehe noch nicht fest. Zunächst werde dem Landtag und der Landesregierung die Möglichkeit eingeräumt, sich zur Sache zu äußern.

Sachsen-Anhalts Kommunen beklagen eine unzureichende finanzielle Ausstattung durch das Land zur Erhebung der statistischen Daten. Mit dem Zensus soll ermittelt werden, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Stichtag ist der 15. Mai. Ab dem 16. Mai sollen insgesamt 2700 Erhebungsbeauftragte mehr als 260.000 Menschen befragen.

In Sachsen-Anhalt werden insgesamt 38 Erhebungsstellen eingerichtet. Dafür erhalten die Kommunen einen finanziellen Ausgleich vom Land. Laut dem Städte- und Gemeindebund reicht dieser Betrag jedoch nicht aus, um die Kosten zu decken. Entsprechende Gespräche mit dem Land sind laut dem Spitzenverband ergebnislos geblieben.

Beispiel Sangerhausen: Die Stadt erhält rund 182.500 Euro für den Betrieb der Erhebungsstelle. Die tatsächlichen Aufwendungen belaufen sich nach Angaben der Stadt jedoch auf rund 330.000 Euro. Mit der Kommunalverfassungsbeschwerde soll der "Mehrbelastungsausgleich" des Landes nun als verfassungswidrig festgestellt werden.

Das Innenministerium in Sachsen-Anhalt weist die Kritik der Kommunen zurück. "Wir halten den finanziellen Ausgleich, den das Land den beteiligten Kommunen gewährt, weiterhin für angemessen", teilte das Haus von Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) auf Anfrage mit. Grundsätzlich wolle man einer verfassungsgerichtlichen Erörterung inhaltlich jedoch nicht vorgreifen.

Bereits beim Zensus 2011 hatte es Ärger in Sachsen-Anhalt gegeben. Mehrere Kommunen verfolgten damals juristische Schritte. Hintergrund war, dass nach den Ergebnissen der Volkszählung in einigen Gemeinden weniger Menschen lebten als angenommen. In so einem Fall verringern sich die Zahlungen des Landes an die Kommunen. Die Abweichungen beim Zensus resultierten damals laut Experten unter anderem daraus, dass sich nicht alle Menschen in den Städten abmelden, wenn sie fortziehen.

Unterdessen teilte das Statistische Landesamt in Halle am Montag mit, dass ab dieser Woche die zum Zensus 2022 gehörige Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) beginnt. Dafür bekommen etwa 550.000 Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwaltungen von Gebäuden mit Wohnungen von der Behörde in den nächsten Wochen einen Brief mit Zugangsdaten zum Online-Fragebogen. Die Beantwortung sei Pflicht, dauere etwa zehn Minuten. In der Gebäude- und Wohnungszählung werden unter anderem die Gebäude- und Heizungsart, das Baujahr, die Anzahl der Wohnungen, Angaben zur Wohnfläche und Nettokaltmiete erfragt, wie das Landesamt mitteilte.

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