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Rostock IHK bedauert Karlsruher Entscheidung zur Bettensteuer
Von dpa
17.05.2022Lesedauer: 1 Min.
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Die IHK Rostock hat die Bestätigung der Rechtmäßigkeit der sogenannten Bettensteuer durch das Bundesverfassungsgericht bedauert. "Eine Bettensteuer stellt lediglich eine Einnahmequelle dar, hat aber keine Zweckbindung und fließt in den allgemeinen kommunalen Haushalt", sagte der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer, Peter Volkmann, am Dienstag in Rostock. Ob aus einer Bettensteuer dann tatsächlich Tourismus oder Kultur gefördert werden, sei fraglich.
Die Karlsruher Richter hatten am Dienstag Verfassungsbeschwerden von Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg zurückgewiesen (Az. 1 BvR 2868/15 u.a.). Die örtlichen Abgaben seien mit dem Grundgesetz vereinbar.
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