t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalKöln

Bonn: Anklage wegen Mordes an Claudia Otto vor 35 Jahren


66-Jähriger Mörder vor Gericht
Anklage wegen Mordes an Claudia Otto vor 35 Jahren

Von dpa
Aktualisiert am 07.10.2022Lesedauer: 2 Min.
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen (Symbolbild): Der Angeklagte wurde wegen zwei weiterer Morde verurteilt.Vergrößern des BildesDie Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen (Symbolbild): Der Angeklagte wurde wegen zwei weiterer Morde verurteilt. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

32 Jahre saß ein Angeklagter bereits in Haft – allerdings wegen zwei anderer Morde. Nun wurde er auch wegen des Mordes an Claudia Otto angeklagt.

Rund 35 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der Gastwirtstochter Claudia Otto in Lohmar hat die Bonner Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen bereits verurteilten Doppelmörder erhoben. Der heute 66-Jährige soll die junge Frau 1987 erdrosselt haben. Ihm werde Mord aus Habgier in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge vorgeworfen, sagte eine Sprecherin des Bonner Landgerichts am Donnerstag. Der Mann war im April in Detmold wegen dringenden Tatverdachts festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Der Verdächtige war erst seit 2020 wieder auf freiem Fuß – nachdem er 32 Jahre im Gefängnis verbracht hatte. 1988 hatte er im Sauerland ein Kleinkind und dessen Großmutter erwürgt und war dafür rechtskräftig zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Haftbefehl nach Beschwerde wieder aufgehoben

Wegen des Mordes an Claudia Otto war der Mann, der regelmäßig das Ausflugslokal ihrer Eltern besucht hatte, schon kurz nach der Tat in Verdacht geraten. Doch erst Ende 2017 wurde bei neuen Ermittlungen in dem Cold-Case-Fall durch moderne DNA-Analysemethoden ein genetischer Fingerabdruck entdeckt, der zu einem Haftbefehl führte.

Da aber zugleich eine zweite DNA-Spur eines Unbekannten gefunden worden war, konnte ihm die Tat nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden. Nach einer Beschwerde des Verdächtigen wurde der Haftbefehl wieder aufgehoben.

Nach einer erneuten Routineprüfung konnte der unbekannte Spurenleger identifiziert werden – die zweite Anhaftung stammte von einem Mitarbeiter des Landeskriminalamtes. Damit blieb nur noch eine tatrelevante Spur übrig, die dem 66-Jährigen zugeschrieben wird. Nun muss das Bonner Landgericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website