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Spionage für Russland: Ex-Offizier der Bundeswehr verurteilt


Spionage für Russland
Ex-Offizier der Bundeswehr verurteilt

Von dpa, fe

Aktualisiert am 18.11.2022Lesedauer: 1 Min.
Ein Soldat der Bundeswehr (Symbolfoto): Das Verwaltungsgericht Hannover verhandelt am Mittwoch die Klage eines Ex-Soldaten gegen seine Entlassung.Vergrößern des BildesEin Soldat der Bundeswehr (Symbolfoto): Vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf wurde ein Ex-Offizier der Spionage schuldig gesprochen. (Quelle: IMAGO / Political-Moments/imago images)
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Ein Ex-Offizier der Bundeswehr hat für den russischen Geheimdienst spioniert. Nun wurde er in Düsseldorf schuldig gesprochen.

Ein ehemaliger Reserveoffizier der Bundeswehr hat für den russischen Geheimdienst gearbeitet. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht nun entschieden und den 66-Jährigen zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Der inzwischen aus dem Militärdienst entlassene Mann aus Erkrath bei Düsseldorf habe Jahre lang für den russischen Geheimdienst GRU spioniert. So soll er dem Zentralorgan des Militärnachrichtendienstes unter anderem Informationen über das Reservistenwesen und den Cyberbereich der Bundeswehr geliefert haben. Auch soll er den GRU über die Auswirkungen der EU-Sanktionen gegen Russland auf dem Laufenden gehalten haben.

"Extrem russlandfreundliche Einstellung"

Als Motiv soll der Mann eine "extrem russlandfreundliche Einstellung" und den Drang gehabt haben, "sich bei russischen Militärangehörigen beliebt und wichtig zu machen", so der vorsitzende Richter. Dazu sei er bereit gewesen, den Interessen der Bundesrepublik und der Vereinigten Staaten Schaden zuzufügen.

Der Verteidiger des Ex-Offiziers hatte einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert.
Laut ihm seien keine der Informationen, die der 66-Jährige an den Geheimdienst weitergegeben hat, geheim gewesen. Stattdessen habe es sich über öffentlich zugängliche Informationen gehandelt. Während des Prozesses hatte der Angeklagte die Weitergabe der Dokumente an den russischen Geheimdienst zugegeben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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