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Silvester in Köln: Kein Feuerwerk am Dom


Silvester in Köln
Böllerverbot: Kein Feuerwerk am Kölner Dom

Von t-online, fe

Aktualisiert am 30.12.2022Lesedauer: 2 Min.
Silvester in KölnVergrößern des BildesSilvester in Köln: Im Umfeld des Doms darf in diesem Jahr nicht geböllert werden. (Quelle: Henning Kaiser/Archiv/dpa-bilder)
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Die Stadt Köln wird auch zum kommenden Silvester eine feuerwerksfreie Zone am Dom einrichten. Die Maßnahme ist Teil des städtischen Sicherheitskonzepts.

In diesem Jahr richtet die Stadt Köln für die Silvesternacht wieder eine feuerwerksfreie Zone im Dom-Umfeld ein. Diese ist Teil eines Sicherheitskonzepts, das die Stadt zusammen mit der Bundes-, Landes- und Wasserschutzpolizei, den Kölner Verkehrs-Betrieben, der Deutschen Bahn und den Abfallwirtschaftsbetrieben entwickelt hat.

In die feuerwerksfreie Zone dürfen weder Böller und Raketen, noch andere Feuerwerkskörper mitgenommen werden. Explizit betont die Stadt Köln, dass unter diese Regelungen auch Wunderkerzen fallen.

Besucher werden an Zugängen kontrolliert

Die Zone wird am 31. Dezember ab 18 Uhr eingerichtet und bleibt bis zum 1. Januar um 5 Uhr bestehen. Zwischen 22 und 2 Uhr wird die Verbotszone dann sogar noch erweitert: Dann nämlich gilt die Feuerwerksbeschränkung bis zur Komödienstraße/Ecke Marzellenstraße, Andreaskloster, Burgmauer sowie Ecke Trankgasse/Kardinal-Höffner-Platz.

Die entsprechenden Bereiche sind über verschiedene Zugänge betretbar, an diesen jedoch werden die Besucherinnen und Besucher von Sicherheitskräften auf Feuerwerkskörper kontrolliert. Dadurch, so die Stadt, könne es auch zu längeren Wartezeiten an den Zugängen kommen.

Bußgeld von bis zu 50.000 Euro

Im restlichen Stadtgebiet ist das Abfeuern von Raketen und Co. zwar erlaubt, doch gelten auch hier strenge Regelungen: Pyrotechnische Gegenstände dürfen so nie in der unmittelbaren Nähe von Krankenhäusern und Kirchen sowie Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden. Auch an "besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen" ist das Abfeuern untersagt. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro drohen.

Für das gesamte Stadtgebiet gilt: Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten. Bei Verstößen droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.

Verwendete Quellen
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