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Messerangreifer von Brokstedt beging auch Straftaten in Köln


Ibrahim A.
Messerangreifer beging auch Straftaten in Köln

Von t-online, fe

Aktualisiert am 26.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Bahnhof Brokstedt: In diesem Regionalzug soll Ibrahim A. zwei Menschen erstochen haben.Vergrößern des BildesBahnhof Brokstedt: In diesem Regionalzug soll Ibrahim A. zwei Menschen erstochen haben. (Quelle: FABIAN BIMMER/dpa)
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Der Mann, der in einem Zug bei Hamburg zwei Menschen getötet haben soll, war der Polizei bekannt. Auch in Köln ist er bereits straffällig geworden.

Ibrahim A. soll in einem Regionalzug bei Brokstedt zwischen Hamburg und Kiel zwei Menschen mit einem Messer getötet haben. Weitere Personen wurden bei der Attacke verletzt. Bereits im Vorfeld war der mutmaßliche Täter den Behörden aufgefallen. A. hatte nämlich schon mehrere Straftaten begannen, bevor er mutmaßlich zum Mörder wurde. Viele dieser Delikte begann er in Köln oder im Umland der Domstadt.

Laut übereinstimmenden Medienberichten soll der 33-Jährige einige Zeit lang in Nordrhein-Westfalen gelebt haben. Wie Recherchen der "Welt" ergaben, soll er hier im Jahr 2015 zum ersten Mal straffällig geworden sein. Damals wurde gegen ihn wegen Ladendiebstahls in Euskirchen und Scheckkartenbetrug in Bonn ermittelt.

A. soll schon Jahre zuvor ein Messer gezückt haben

Wiederum in Euskirchen folgte 2016 eine Ermittlung wegen gefährlicher Körperverletzung. Wegen eines ähnlich gelagerten Deliktes wurde auch die Polizei in Bad Münstereifel auf den mutmaßlichen Intensivstraftäter aufmerksam.

Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" in Berufung auf die Bonner Staatsanwaltschaft berichtet, soll er hier einen Kontrahenten geschlagen und ihn mit einem Messer ins Gesicht geschnitten haben. Das Amtsgericht habe ihn daraufhin zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Dann wand sich A. wieder dem Ladendiebstahl zu, diesmal wieder in Euskirchen.

Gewalt, Drogen, sexuelle Nötigung

2018 folgte dann auch eine Ermittlung der Kölner Beamten: Auch hier soll Ibrahim A. eine Körperverletzung begangen haben, gefolgt von einer sexuellen Nötigung in Euskirchen, dem Ballungszentrum seiner Straftaten. Laut "Stadt-Anzeiger" soll er 2018 wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Geldstrafe hätte zahlen müssen, was auch in einem Fall von Ladendiebstahl geschehen sei. Bei anderen Verfahren sei er freigesprochen oder die Ermittlungen seien fallen gelassen worden.

2018 kassierte Ibrahim A. wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Geldstrafe in Höhe von 1.350 Euro, zuvor hatte er eine geringfügige Zahlung wegen Ladendiebstahls leisten müssen.

Die Strafakte des 33-Jährigen geht aber noch weiter: 2020 soll er sich in Euskirchen der Sachbeschädigung, der Körperverletzung und der Bedrohung schuldig gemacht haben. Zusätzlich zu einer abermaligen Körperverletzung in Bonn.

Verwendete Quellen
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