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Karnevalsmord in Köln in 1988: Mörder von Petra Nohl muss lebenslang in Haft


36 Jahre nach der Tat
Urteil im Prozess um Karnevalsmord gefallen

Von t-online
Aktualisiert am 04.03.2024Lesedauer: 1 Min.
Kölner Cold Case (Archivbild): Im sogenannten Karnevalsmord-Prozess ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden.Vergrößern des BildesGerichtsverhandlung in Köln (Archivbild): Im sogenannten Karnevalsmord-Prozess ist der Angeklagte verurteilt worden. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa)
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Petra Nohl wurde im Jahr 1988 ermordet. Lange blieb der Fall ungelöst. Auf die Spur des Angeklagten waren die Ermittler erst durch einen Zuschauerhinweis nach der Sendung "Aktenzeichen XY...ungelöst" gekommen.

Norbert K. wurde vom Landgericht in Köln wegen des Mordes an Petra Nohl zu lebenslanger Haft verurteilt, berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger". Der Fall geht auf das Jahr 1988 zurück und war lange Zeit als "Cold Case" ungeklärt geblieben. Die damals 24-jährige Petra Nohl wurde im Karnevalstrubel getötet, nachdem sie eine Diskothek besucht hatte.

Ein früherer Freund von Norbert K. hatte sich erst vor einigen Jahren gemeldet und wichtige Hinweise geliefert, die zur Lösung des Falls beigetragen haben. DNA-Spuren von Hautschuppen konnten zudem dem heute 57-jährigen Angeklagten zugeordnet werden.

Verteidigung forderte Freispruch

Die Verteidigung forderte Freispruch für ihren Mandanten und argumentierte mit einer dürren Indizienlage. Sie war der Auffassung, die gefundenen Hautschuppen seien auf zufällige Berührungen während eines gemeinsamen Diskobesuchs zurückzuführen.

Das Gericht hingegen zeigte sich überzeugt davon, dass Norbert K., der zum Tatzeitpunkt als Kleinkrimineller galt, die junge Mutter getötet hat. Ein sexuelles Motiv sei laut der vorsitzenden Richterin Sibylle Grassmann naheliegend.

Revision durch Anwalt eingelegt

Nach dem Urteil hat der Anwalt des Beschuldigten am Montag Revision eingelegt, wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" zuerst berichtete. Jetzt entscheidet der Bundesgerichtshof, ob das Urteil bestehen bleibt. Mehr dazu lesen Sie hier.

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