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Cannabis-Legalisierung: Kritik aus Köln – Polizei und Sozialdienst warnen


Legalisierung in Köln
Cannabis-Freigabe: Polizei und Sozialdienst üben Kritik

Von t-online, nfr

04.04.2024Lesedauer: 2 Min.
CannabisVergrößern des BildesEin Joint (Symbolbild): Die Teil-Legalisierung von Cannabis stößt nicht überall auf Zuspruch (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-bilder)
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Seit dem 1. April 2024 ist in Deutschland der Konsum von Cannabis legal. In Köln wird die Legalisierung nicht nur begrüßt. Die Polizei und ein Sozialdienst äußern sich kritisch.

Seit dem 1. April 2024 ist der Konsum von Cannabis in Deutschland legal. Mit der Billigung des Cannabisgesetzes durch den Bundesrat am 22. März steht fest, dass Erwachsene ab 18 Jahren offiziell das Recht haben, Marihuana zu konsumieren. Bereits in der Vergangenheit haben sich mehrere "Social Clubs" gegründet, die den Anbau von Cannabis für ihre Mitglieder organisieren.

Polizei: Legalisierung wird Belastungseffekte haben

Doch es gibt in der Domstadt auch kritische Stimmen. Am Mittwoch sprach Kölns Polizeipräsident Johannes Hermanns bei einer Pressekonferenz zur Kriminalstatistik 2023 auch über die Cannabis-Legalisierung und die kommenden Aufgaben der Polizei. Er stellte fest: "Die Legalisierung wird Belastungseffekte bei der Polizei haben". Die Möglichkeiten für Kriminelle seien noch nicht abschätzbar, gerade hinsichtlich des Verkaufs von Cannabis. "Was mir fehlt an dem Gesetz ist, dass man Produktion und Handel gesetzlich regelt", so Hermanns.

Es gebe, so der Polizeipräsident weiter, noch keine Klarheit im Cannabis-Gesetz, bezüglich Verbotszonen. Auch, da die gesetzlichen Regelungen hierfür teilweise noch nicht vorliegen. Man sei aber mit der Stadt Köln im intensiven Austausch, wie die Gesetze zur Cannabis-Legalisierung kontrolliert werden können.

Zwar ist der Konsum von Cannabis im öffentlichen Raum legalisiert, in bestimmten Zonen bleibt der Konsum aber weiterhin verboten. So darf aus Gründen des Jugendschutzes im Umkreis von 100 Metern zum Eingangsbereich von Schulen, Kindergärten, Jugendzentren und Spielplätzen kein Cannabis konsumiert werden, ebenso auf dem Gelände öffentlich zugänglicher Sportplätze.

Sozialdienst katholischer Männer: Jugendschutz fraglich

Eine weitgehende Entkriminalisierung von Cannabis begrüßt der Sozialdienst katholischer Männer (SKM) in Köln. "Das ist zu begrüßen, weil weder Menschen mit einem unproblematischen Cannabiskonsum, die immerhin circa Dreiviertel der Konsumierenden ausmachen, noch das Viertel mit problematischem Konsum davon profitieren, dass ihr Konsum eine strafbare Handlung darstellt", teilte der Verein in einer Stellungnahme mit.

Unklar, so der Verein, weiter, sei in dem Gesetz aber die Frage nach dem Jugendschutz. Dieser werde im Gesetz als wichtiges Ziel formuliert. In der Frage, wie genau dieser Jugendschutz jedoch erreicht werden soll, bleibe das Gesetz aber "sehr vage" und verweist lediglich auf die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Bezüglich des zu vermutenden, steigenden Beratungsaufkommens zu cannabisbezogenen Störungen sage das Gesetz gar nichts, stellte der Sozialdienst kritisch fest.

Verwendete Quellen
  • Reporter vor Ort
  • Artikel von t-online
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