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A3 am Heumarer Dreieck: Pannen-Blitzer wird abgebaut – das ist der Grund


Falsch ausgezeichnetes Tempolimit
Pannen-Blitzer auf der A3 wird abgebaut

Von dpa, nfr

18.04.2024Lesedauer: 1 Min.
Blitzer an einer Autobahn: Nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs blieb es dabei, dass eine Frau aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrtenbuch führen muss. Der Fahrer des Wagens zu dem Zeitpunkt des Blitzerfotos hatte nicht ermittelt werden können.Vergrößern des BildesBlitzer an einer Autobahn (Symbolbild). Durch die zu Unrecht ausgestellten Bußgelder des Blitzers hatte die Stadt Köln rund elf Millionen Euro eingenommen. (Quelle: Patrick Seeger/dpa)
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Die Blitzeranlage am Heumarer Dreieck an der A3 soll abgebaut werden. Das geht aus einem Beschluss der Kölner Stadtverwaltung hervor. Die Radaranlage hatte Hunderttausende Fahrer zu Unrecht geblitzt.

Der berühmt-berüchtigte Pannen-Blitzer an der Autobahn 3 bei Köln soll abgebaut werden. Das geht aus einer Mitteilung der Kölner Stadtverwaltung an den Rat hervor. Die Radaranlage am Heumarer Dreieck war bundesweit zu zweifelhafter Berühmtheit gelangt, weil sie 2016 Hunderttausende Autofahrer zu Unrecht geblitzt hatte. Durch die Bußgelder hatte die Stadt Köln rund elf Millionen Euro eingenommen.

Nach einigem Hin und Her hatte der Stadtrat damals einem "freiwilligen Ausgleichsprogramm" zugestimmt, sodass fälschlicherweise geblitzte Fahrer eine Rückzahlung ihrer Knöllchen beantragen konnten. Wer Punkte oder ein Fahrverbot erhalten hatte, konnte ein sogenanntes Gnadengesuch bei der Bezirksregierung stellen.

Fehlendes Tempolimitschild führte zu Blitzer-Posse

Ursache für die als Blitzer-Posse bekannt gewordene Panne war ein nicht richtig ausgeschildertes Tempolimit. An der Stelle hatte die Stadt als Betreiberin der Anlage auf Anweisung der Bezirksregierung neun Monate lang Autofahrer ab Tempo 60 geblitzt. Weil ein entsprechendes Schild fehlte, war dort aber tatsächlich Tempo 80 erlaubt.

Jetzt will die Stadt die Anlage bis Ende Juni entfernen und beruft sich dabei auf ein Schreiben der Autobahn GmbH des Bundes. Demnach habe eine Sonderunfallkommission festgestellt, dass "die sachliche Notwendigkeit" für eine Radaranlage nicht mehr vorhanden sei, weil es an der Stelle keine Häufung von Unfällen mehr gebe.

Verwendete Quellen
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