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Köln: Mann aus Leverkusen ersticht schwangere Ex-Freundin – Prozess startet


Angeklagter schweigt vor Gericht
Mann ersticht schwangere Ex-Freundin mit Küchenmesser

Von dpa
23.04.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0311174638Vergrößern des BildesEin Mann hält ein Küchenmesser in der Hand (Symbolbild): Der Leverkusener muss ich unter anderem Wegen Mordes verantworten. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer/imago-images-bilder)
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Sie war im vierten Monat schwanger, als sie und ihr Kind sterben mussten: Ihr Ex-Freund soll sie auf offener Straße getötet haben. Nun steht der Mann vor Gericht.

Er soll seine schwangere Ex-Freundin auf offener Straße erstochen haben. Deswegen muss sich ein 34-jähriger Leverkusener nun vor dem Kölner Landgericht verantworten. Ihm wird Mord aus niederen Beweggründen sowie ein verbotener Schwangerschaftsabbruch vorgeworfen.

Laut Gericht haben die Verwandten des Angeklagten nichts von der Beziehung zu dem späteren Opfer gewusst, auch die Schwangerschaft hat der Mann seiner Familie verschwiegen. Seine ehemalige Lebensgefährtin, drohte ihm offenbar, Beziehung und Schwangerschaft öffentlich zu machen. Deswegen sei es schließlich zu der Tötung gekommen. In der Anklage heißt es: "Der Angeschuldigte, der seiner muslimischen Familie gegenüber die Beziehung zur Geschädigten und deren Schwangerschaft bislang geheim gehalten hatte, wollte diese Offenbarung um jeden Preis verhindern."

Angeklagter wählte selbst den Notruf

Der 34-Jährige habe mit einem Küchenmesser vor seinem Wohnhaus in Leverkusen auf seine Ex-Partnerin gewartet. In dem Haus soll auch die Mutter des Angeklagten gewohnt haben. Vor der Tür kam es zum Streit zwischen dem Beschuldigten und der 35-jährigen Schwangeren. Dann habe der Mann das Messer gezückt und mehrfach auf sein Opfer eingestochen. Die Staatsanwältin geht von einer Tötungsabsicht aus. Nach der Tat sei der Angeklagte zunächst geflüchtet, habe dann aber den Notruf gewählt und sich festnehmen lassen.

Zum Prozessauftakt am Dienstag wollte sich der Beschuldigte nicht zu den Vorwürfen äußern. Die Eltern sowie die Schwester und der Bruder der Verstorbenen treten in dem Prozess als Nebenkläger auf. Vor dem Landgericht sind sechs weitere Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil wird Ende Mai erwartet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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