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Köln meldet 3.444 Verstöße gegen Impfpflicht


Nach sechs Wochen
Köln meldet 3.444 Verstöße gegen Impfpflicht

Von afp, mec, mh

28.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Impfung gegen Covid-19 (Symbolfoto): Seit rund sechs Wochen gibt es eine deutschlandweite Impfpflicht im Gesundheitswesen.Vergrößern des BildesImpfung gegen Covid-19 (Symbolfoto): Seit rund sechs Wochen gibt es eine deutschlandweite Impfpflicht im Gesundheitswesen. (Quelle: Zuma Wire/imago-images-bilder)
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Erste Bilanz nach sechs Wochen: Köln meldet 3.444 Verstöße gegen die Impfpflicht im Gesundheitswesen. Die überwiegende Mehrzahl sei in Krankenhäusern festgestellt worden. Wie es nun für die betroffenen Personen weitergeht.

Den Gesundheitsämtern der 20 größten Städte Deutschlands sind bisher mehr als 47.000 Verstöße gegen die Impfpflicht im Gesundheitswesen gemeldet worden. Das ergab eine Umfrage der Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) unter den Städten. Genauer haben Kliniken, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen des Gesundheitswesens den Gesundheitsämtern 47.263 Verstöße gemeldet.

3.444 Verstöße davon gehen auf das Konto von Köln. Das teilte das städtische Gesundheitsamt auf t-online-Anfrage mit. 2.123 Meldungen seien aus Krankenhäusern gekommen, 198 aus Alten- und Pflegeheimen, heißt es weiter. Die restlichen 1.123 Fälle seien von anderen Arbeitgebern gemeldet worden.

Köln liegt damit deutlich hinter dem Spitzenreiter Berlin (6.541 Fälle). In München meldeten die Gesundheitsämter 5.330 Personen aus dem Gesundheitswesen, die keinen Impfnachweis vorzeigen konnten, in Dresden waren es 4.821 Fälle.

Köln: Ungeimpfte haben zwei Wochen Zeit für Rückmeldung

Im Verhältnis zur Einwohnerzahl gibt es jedoch in Dresden mit deutlichem Abstand das meiste ungeimpfte Gesundheitspersonal. Dort sind es 867 gemeldete Fälle pro 100.000 Einwohner. Nachfolger ist Bonn mit 532 gemeldeten Fällen pro 100.000 Einwohner.

Uneinigkeit gibt es zwischen den Städten bei den Fristen und Konsequenzen: In Köln und Bochum haben Ungeimpfte nur zwei Wochen Zeit, sich beim Gesundheitsamt zurückzumelden und einen Immunitätsnachweis vorzulegen, in anderen Städten vier Wochen. Einige Städte wollen keine Bußgelder verhängen, sondern direkt Tätigkeits- und Betretungsverbote aussprechen, wie zum Beispiel Münster.

Derweil: Bußgelder oder Betretungsverbote habe es aber bislang in keinem einzigen Fall gegeben, teilten die Gesundheitsämter mit.

Verwendete Quellen
  • Anfrage beim Gesundheitsamt der Stadt Köln
  • Mit Material der Nachrichtenagentur afp
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