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Keine Chance für Corona-Proteste in Leipzig und Halle


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Keine Chance für Corona-Proteste in Leipzig und Halle

Von dpa
11.04.2021Lesedauer: 2 Min.
Demonstrationen in HalleVergrößern des BildesPolizisten auf dem Marktplatz in Halle, nachdem die Versammlungen in Leipzig untersagt worden sind. (Quelle: Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa/dpa-bilder)
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Kurz nach 13.00 Uhr kam aus Bautzen die Entscheidung des sächsischen Oberverwaltungsgerichts: Das Verbot einer Versammlung von Kritikern der Corona-Schutzmaßnahmen wurde bestätigt. Und auch der Versuch der Anmelder, ins benachbarte Halle auszuweichen, blieb erfolglos. Auch die dortige Versammlungsbehörde untersagte den geplanten Protest. Als einige Protestierer dennoch auf dem Marktplatz der Händelstadt zusammenkamen, unterband die Polizei die Versammlung.

Ohnehin war die Polizei gut auf mögliche Demonstrationen vorbereitet. So waren in Leipzig rund 1700 Beamte der Polizei aus Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und von der Bundespolizei im Einsatz. Bei Kontrollen an den Zufahrtsstraßen zum Zentrum kam es zu Staus, vor allem zwischen Markkleeberg am Südrand der Stadt und der Autobahn 38. Der Verkehr auf der Autobahn selbst war von den Maßnahmen nach Angaben der Polizei nicht beeinträchtigt. Kontrolliert wurden laut Polizei rund 1000 Fahrzeuge.

Schon das Verwaltungsgericht Leipzig hatte die Verbotsverfügung der Stadt bestätigt. Der Auffassung ihrer Leipziger Kollegen schlossen sich die Richter in Bautzen an. Sie erklärten wie diese, dass "von der angemeldeten Versammlung infektionsschutzrechtlich nicht vertretbare Gefahren für Versammlungsteilnehmer, Polizeibeamte und Passanten ausgehen, die nur durch deren Verbot zu vermeiden sind".

Die Teilnehmer vergleichbarer vorhergehender Versammlungen hätten sich nicht gewillt gezeigt, den Regelungen zu folgen. Auch der Antragsteller selber habe "aufgezeigt, dass er weder willens noch in der Lage sei, die Versammlung auf eine bestimmte Teilnehmerzahl zu beschränken". Mit Blick auf die schutzwürdigen Interessen vieler Menschen auf das Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit müsse die Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit hingenommen werden.

Die Anmelder hatten die Verbotsbestätigung offenbar schon kommen sehen, denn sehr schnell verbreitete sich im Internet der Aufruf zu einer Versammlung nach Halle zu kommen. Diese wurde von der zuständigen Behörde aber ebenfalls untersagt. "Das Verbot musste erfolgen, weil Erkenntnisse vorlagen, dass die öffentliche Sicherheit in der Stadt Halle (Saale) erheblich gefährdet sein könnte", hieß es zur Begründung. Zudem handele es sich nun um Ersatzveranstaltungen von zuvor gerichtlich verbotenen Aufmärschen.

Als sich auf dem Marktplatz dennoch über 100 Personen zusammengefunden und eine Versammlung durchführen wollten, wurde dies durch die Polizei unterbunden. Es stiegen auch Polizeihubschrauber auf, Wasserwerfer standen bereits, kamen jedoch nicht zum Einsatz.

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