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"Querdenker"-Soldat aus Bayern erhält trotz Todesdrohungen gegen Politiker noch Sold


"Querdenker" erhält weiter Sold
Deutscher Soldat will "Leichen auf Feldern verstreuen"


29.10.2022Lesedauer: 2 Min.
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Ein Gebirgsjäger in Bad Reichenhall (Symbolbild): Zur Kaserne gehört auch ein Soldat, der sich massiv radikalisiert hat.Vergrößern des Bildes
Ein Gebirgsjäger in Bad Reichenhall (Symbolbild): Zur Kaserne gehört auch ein Soldat, der sich massiv radikalisiert hat. (Quelle: Christian Thiel / Imago Images)

Er sagt dem Staat den Kampf an: Vor einem Jahr wurde ein Soldat vorübergehend festgenommen. Auf freiem Fuß hetzt er weiter und bezieht dafür auch noch Sold.

Er verbreitet seit dem vergangenen Jahr nicht nur krude Botschaften in seinem Kampf gegen die Corona-Maßnahmen im Internet; Gebirgsjäger-Oberfeldwebel Andreas O. entpuppt sich auch auf "Querdenker"-Demos als Feind des Staates – der gleichzeitig sein Arbeitgeber ist. "Feiglinge" und "Hochverräter" am Grundgesetz bräuchten sich keine Chance auszurechnen, das ist seine Überzeugung.

"Euch wird man in Scherben schlagen, eure Leichen wird man auf den Feldern verstreuen", drohte er jüngst Politikern bei einer "Querdenker"-Demo in Rosenheim. Ein Jahr zuvor hatte Andreas O. bei gleichem Anlass erklärt, dass die Impfpflicht für Soldaten "wahnwitzig und verfassungsfeindlich" sei. Den ihm untergebenen Soldaten befahl er in einem Video, die "Spaziergänge" zu schützen, gegen "Angriffe von außen" vorzugehen und in solchen Fällen Polizisten festzusetzen.

Nur kurze Haft für "Querdenker"-Soldaten in Bayern

Danach wurde er selbst von Polizisten festgesetzt. Doch bereits einen Tag später war er wieder auf freiem Fuß: Die Staatsanwaltschaft sah keine Haftgründe. Eine konkrete Gefährdung gehe von ihm nicht aus. Eine Inhaftierung sei daher nicht gerechtfertigt. "Diese Einschätzung hat nach wie vor Gültigkeit", teilt die Pressestelle des Polizeipräsidiums Oberbayern auf Anfrage von t-online mit.

Bis zur Festnahme von Andreas O. ließ sich auf seinem Telegramkanal nachvollziehen, wie sich in kurzer Zeit sein Ton verschärfte. Damit schaffte es der Oberfeldwebel zu einer bekannten Erscheinung in "Querdenker"-Kreisen. Im Oktober nun gibt er sich etwas gemäßigter auf Telegram – aber keinesfalls verfassungstreu. Er grüßte einen Kameraden aus Niedersachsen, der sich wegen einer Impfverweigerung vor Gericht verantworten musste: Ihm wünschte Andreas O. "maximalen Erfolg beim Schauprozess".

Seit Monaten ist der Soldat bereits vom Dienst suspendiert, bezieht aber nach wie vor seinen Sold. Dies könnte sich für den in Bad Reichenhall stationierten Soldaten aber im neuen Jahr ändern, denn seine Hetze gegen den Staat dürfte für ihn juristische wie disziplinarrechtliche Nachspiele haben. Im Raum steht das Dienstvergehen Verletzung der soldatischen Pflichten, die unter anderem einem Dienstgrad Zurückhaltung bei der Äußerung seiner Meinung auferlegen.

Soldat aus Bayern will Corona-Gegnern bewaffnetes Geleit anbieten

Strafrechtlich kann eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten oder eine Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten vorliegen. Gegnern der Corona-Maßnahmen hatte er bewaffnetes Geleit bei Demonstrationen angeboten. Seine Drohungen gipfelten in einem Ultimatum.

"Ich habe allen Politikern der Regierung ihr Schicksal angedroht", sagte Andreas O. in einem Video-Clip. "Ihr kriegt die Möglichkeit, die Duldungspflicht, die Impfpflicht und die Corona-Maßnahmen zurückzuschrauben." In München hatte er offenbar beabsichtigt, zu den Demonstranten nahe der Feldherrnhalle sprechen zu wollen.

Inzwischen liegt das Verfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft in München. Deren Sprecher Klaus Ruhland erklärte auf Anfrage von t-online, "dass die Ermittlungen aufgrund der Vielzahl der auszuwertenden Daten, vor allem Chats und Bilddateien, noch andauern". Ein Ende könne man daher noch "nicht prognostizieren". Es geht um den Verdacht, dass Andreas O. zu Straftaten aufgerufen haben könnte. Ende des Jahres, so Ruhland, sei man "sicherlich" schon weiter.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • Anfragen bei der Generalstaatsanwaltschaft und dem Polizeipräsidium Oberbayern
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