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Rudolph Moshammer – Bericht: Mörder soll abgeschoben werden


Neue Spuren
Bericht: Moshammer-Mörder soll abgeschoben werden

Von t-online, MAS

Aktualisiert am 16.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Rudolph Moshammer (Vergrößern des BildesRudolph Moshammer mit Hund Daisy (Archivbild): Der Modezar wurde 2005 getötet. (Quelle: imago))
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Vor 18 Jahren wurde die Designer-Ikone Rudolph Moshammer getötet. Laut eines Berichts soll der Täter nun abgeschoben werden.

2005 wurde Herish A. zu lebenslanger Haft bei besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Er erdrosselte den damals 64-jährigen Rudolph Moshammer am 14. Januar 2005 mit einem Stromkabel. Seitdem sitzt er in Haft – und soll nun offenbar abgeschoben werden.

Der verurteilte Iraker hofft auf eine Abschiebung in seine Heimat. "Ja, mein Mandant will und wird in den Irak zurückkehren", sagte sein Verteidiger Adam Ahmed am Samstag der Deutschen Presse-Agentur in München. Zuvor sei die Herkunft des Mannes gar nicht geklärt gewesen. Wie die "Bild" berichtet, hätten die Behörden an der Herkunftsfeststellung mit Hochdruck gearbeitet. Dafür sei auch das 18 Jahre alte Handy von Herish A. erneut ausgewertet worden.

Behörden werten Handy erneut aus

Da von Herish A. keine Identitätsdokumente vorgelegt worden seien, könnte eine Datenträgerauswertung Hinweise auf Telefonnummern oder Adressen von Kontaktpersonen geben, die im Verfahren zur Beschaffung von Passersatzpapieren verwertet werden, begründet die Zentrale Ausländerbehörde das Vorgehen gegenüber der "Bild".

Sein Anwalt Adam Ahmed habe nun den Antrag auf Haftentlassung zurückgenommen. "Ich gehe davon aus, dass die Identität geklärt ist und die Abschiebung nunmehr erfolgt. Ahmed hofft, dass es nun zügig vorangeht. Sollte er in den nächsten zwei Wochen nicht abgeschoben werden, würde ich den Antrag erneut stellen."

Die Chancen auf eine Entlassung stehen ohnehin nicht gut. Darauf hatte das zuständige Landgericht Regensburg zuvor schriftlich hingewiesen. Eine Entlassung komme nach vorläufiger Würdigung derzeit nicht in Betracht, hatte ein Gerichtssprecher am Freitagabend erklärt. Grundsätzlich wäre eine vorzeitige Haftentlassung ab dem 15. Januar – also am Sonntag – möglich gewesen, da dann die Mindestverbüßungsdauer von 18 Jahren in diesem Fall abläuft.

Verwendete Quellen
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