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Corona-Maskenpflicht entfällt fast überall: Bayern setzt auf Eigenverantwortung


Coronavirus
Maskenpflicht entfällt fast überall in Bayern

Von dpa, jov

Aktualisiert am 19.01.2023Lesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:230119-99-275549Vergrößern des BildesPlakat mit der Aufschrift "Bitte beachten Sie die FFP2-Maskenpflicht": In Bayern müssen Beschäftigte von Arztpraxen ab Februar keine Maske mehr tragen. Andernorts gilt die Maskenpflicht weiterhin. (Quelle: Peter Kneffel)
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Wegen der sich entspannenden Corona-Infektionslage will Gesundheitsminister Klaus Holetschek die FFP2-Maskenpflicht weitgehend streichen. Betroffen sind davon unter anderem Beschäftigte in Arztpraxen

In Bayern laufen alle bestehenden landesrechtlichen Regeln zur Maskenpflicht aus: Beschäftigte in bayerischen Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen müssen vom 1. Februar an keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Gleiches gilt für Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Die entsprechenden landeseigenen Maskenpflichten laufen nach dem 31. Januar aus. Ausnahmen, in denen eine medizinische oder FFP2-Maske weiterhin nötig ist, gibt es dennoch, erklärt Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU).

So bleibt es aufgrund bundesinfektionsschutzrechtlicher Regelungen weiterhin bei der FFP2-Maskenpflicht in Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Auch Patienten und Besucher von Arztpraxen müssen weiterhin eine FFP2-Maske tragen. Derzeit gelten diese Regelungen bis zum 7. April.

Holetschek forderte die Bundesregierung allerdings auf, diese bundesrechtliche Maskenpflicht vor dem 7. April enden zu lassen, am besten ab Februar. Ab diesem Monat entfällt bundesweit bereits die Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr, in Bayern ist diese schon vor einigen Wochen weggefallen.

Maskenpflicht in Bayern wurde erst vor wenigen Tagen verlängert

In Bayern kommt dieses Aus aller landesrechtlichen Regelungen zur Maskenpflicht recht plötzlich. Erst vor wenigen Tagen hatte das Kabinett in München beschlossen, alle Regelungen ohne Änderungen bis 17. Februar weiterlaufen zu lassen. Die rasche Kehrtwende begründet der bayerische Gesundheitsminister so: "Die Entwicklung bei der Corona-Pandemie ist erfreulich", sagte Holetschek. Deshalb werde die Maskenpflicht fallen. "Wir haben uns dazu im Vorfeld mit den Ärzten intensiv abgestimmt", betonte er.

"Klar ist, dass wir das Tragen von Masken in bestimmten Situationen weiterhin empfehlen", sagte der Minister. "Aber die Zeiten, in denen der Staat die Maßnahmen anordnen musste, werden nach jetzigem Stand bald überwunden sein."

Die niedrigen Corona-Zahlen auch nach den Weihnachtsferien zeigten, dass Eigenverantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme bei den Bürgerinnen und Bürgern funktionieren. "Es ist bei einer solchen Lage infektionsschutzrechtlich nicht mehr angezeigt, Masken verpflichtend vorzuschreiben", sagte Holetschek.

Einrichtungen in Bayern sollen selbst über Maskenpflicht entscheiden

Holetschek verwies darauf, dass der Bund die FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr ab dem 2. Februar aufhebe. "Dies wäre auch ein geeigneter Zeitpunkt, die verbleibenden bundesrechtlichen Maskenpflichten auszusetzen. Und es wäre ein längst überfälliges Zeichen für Normalität." Die Entscheidung darüber, wo Masken weiterhin getragen werden müssen, sollte nach Ansicht des CSU-Politikers in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen in die Hände derer gelegt werden, die hier eigene Sachkompetenz hätten – nämlich die Einrichtungen selbst.

Der Chefinfektiologe der München Klinik Schwabing, Clemens Wendtner, der vor drei Jahren die ersten Corona-Patienten in Deutschland behandelt hatte, warnte vor einigen Wochen dagegen davor, die Masken auf breiter Front fallen zu lassen. "Die Abschaffung weiterer Corona-Schutzmaßnahmen im Winter ist überhastet und der allgemeinen Pandemie-Müdigkeit geschuldet", sagte er der "Augsburger Allgemeinen".

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