t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalMünchen

Haftbefehl: Shishaverkäufer verklagt den Rapper vor Landgericht in München


Verhandlung vor Gericht
Shisha-Verkäufer verklagt Rapper Haftbefehl

Von t-online, asp

Aktualisiert am 26.04.2023Lesedauer: 1 Min.
Der Rapper Haftbefehl bei einem Konzert in Frankfurt an der Oder (Archivbild): Gerade befindet er sich in einem einzigartigem Rechtsstreit.Vergrößern des BildesDer Rapper Haftbefehl bei einem Konzert in Frankfurt an der Oder (Archivbild): Gerade befindet er sich in einem einzigartigem Rechtsstreit. (Quelle: EIBNER/Daniel Lakomski)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Ein Shisha-Verkäufer verklagt den Rapper Haftbefehl vor dem Landgericht München. Beide streiten miteinander, weil sie Tabak unter demselben Namen verkaufen.

Burak und Kadir Kaya gründeten 2015 einen Online-Shishashop im nordrhein-westfälischen Velbert – zwischen Wuppertal und Essen, wie es auf der Internetseite steht. Wohl, weil die beiden Brüder sind, nennen sie ihren Laden "Brudishop" und verkaufen dort Tabak für Wasserpfeifen. Den Namen "Brudi" tragen sie deshalb als Marke ein. Dasselbe machte wenige Monate später einer der berühmtesten Rapper Deutschlands. Beide Parteien geraten in einen Streit, der jetzt vor Gericht endet.

Am Montag kam es dann zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht München – wegen einer möglichen Markenrechtsverletzung. Dabei argumentiert der Rapper Haftbefehl, bürgerlich Aykut Anhan, er habe den Begriff "Brudi" durch seine Songtexte mitgeprägt. Unter anderem durch den Hit "Frankfurt Brudi", den der deutsche Ausnahmekünstler einst zusammen mit Hanybal performte. Außerdem sei der Begriff bereits fester Bestandteil der Jugendsprache.

Shisha-Tabak von Haftbefehl derzeit nicht verfügbar

Weder Haftbefehl noch der Shishashop-Verkäufer tauchten persönlich vor Gericht auf. Sie ließen sich durch ihre Rechtsanwälte vertreten. Beide Parteien seien den Angaben des Gerichts zufolge jetzt in Vergleichsverhandlungen. Laut der "Süddeutschen Zeitung" müsse der Rapper aus Offenbach keine Schadensersatzansprüche zahlen, wenn Haftbefehl den Namen "Brudi" auf seinen Tabakerzeugnissen nicht mehr benutzen würde.

Schon jetzt ist der Tabak von Haftbefehl in den meisten Onlineshops nicht mehr erhältlich. Ob das am Gerichtsverfahren liegt, ist unklar. Auf einer anderen Verkaufsseite steht, dass der "Brudi"-Tabak inzwischen "FFM" ("Frankfurt") heiße.

Eine Entscheidung bei der rechtlichen Auseinandersetzung soll am 12. Juni 2023 im Gerichtsgebäude am Münchner Lenbachplatz fallen.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung vom Landgericht München vom 26.04.2023
  • Eigene Recherchen
  • sueddeutsche.de: "Der Brudi ist schuld - Gerichtstermin für Rapper Haftbefehl"
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website