t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalMünchen

München: Reisebüro verklagt Flugreisende – Entscheidung


"Nicht ohne meine Chihuahuas"
Reisebüro verklagt Flugreisende – und kassiert Klatsche

Von t-online, mtt

15.05.2023Lesedauer: 1 Min.
Chihuahuas (Symbolbild): Eine Münchnerin wollte ihre beiden Hunde mit nach Dubai nehmen.Vergrößern des BildesChihuahuas (Symbolbild): Eine Münchnerin wollte ihre beiden Hunde mit nach Dubai nehmen. (Quelle: Ichiro/imago images)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Der Flug sollte Silvester nach Dubai gehen. Aber in Zürich war wegen der beiden Familienhunde Schluss. Jetzt ist der Streit ums Geld entschieden.

Ein Reisebüro wollte von einer Frau 3.743,20 Euro. Jetzt hat das Amtsgericht München entschieden: Nichts da – stattdessen stehen der Frau 194,88 Euro vom Reisebüro zu.

Der Streit ging um eine Familiensilvesterreise nach Dubai. Die Frau wollte unbedingt ihre beiden Chihuahuas mitnehmen und hatte deswegen ein Reisebüro mit der Buchung beauftragt. Am 30. Dezember 2021 traten die Münchner die Reise zu sechst an: vier Menschen, zwei Hunde.

Familie bricht Reise in Zürich ab, weil die Hunde nicht mitdürfen

Der erste Flug ging nach Zürich, die Weiterreise von dort nach Dubai platzte dann aber: Denn nach Dubai dürfen Haustiere weder im Passagierraum noch im Frachtraum eines Passagierfliegers mitgenommen werden, wie das Amtsgericht am Montag mitteilte.

Daraufhin brach die Familie den Weiterflug ab. Laut Amtsgericht getreu des Mottos: "Nicht ohne meine Chihuahuas!"

Reisebüro verklagte Münchnerin auf 3.743,20 Euro Euro

Das Reisebüro wollte trotzdem Geld für die nicht angetretene Reise sehen. Dieser Forderung erteilte das Amtsgericht nun eine Abfuhr: Die Frau habe glaubhaft dargelegt, dass die Reise der Hunde im Passagierraum überhaupt erst der entscheidende Grund war, weshalb sie die Flüge über das Reisebüro und nicht selbst über das Internet gebucht habe.

Bei der Zeugenvernehmung habe dies auch die Mitarbeiterin des Reisebüros eingeräumt: Die Mitnahme der Hunde habe immer im Fokus gestanden, gestand sie.

Folglich bleibt nun das Reisebüro auf den Kosten für die Reise sitzen. Zusätzlich muss es der Münchnerin noch Kosten ersetzen, die dieser durch die in Zürich abgebrochene Reise entstanden.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung des Amtsgerichts München vom 15. Mai 2023 per Mail: "Familienflugreise über Silvester – nicht ohne meine Chihuahuas!"
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website