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Prozess um Chihuahua: Wer darf "Keks" behalten?


Prozess in München
Wer darf Chihuahua "Keks" behalten?

Von t-online, RF

25.07.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 0258069599Vergrößern des BildesKleiner Chihuahua auf einer Decke (Symbolbild): Die Eigentümerin von "Keks" zog wegen ihm vor Gericht (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Lilly)
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Eine Frau aus München hat ihren Hund bei Bekannten abgeben, als sie schwanger war. Als sie ihn wieder zurückwill, weigern sich die "Pflegeeltern". Nun entscheidet das Gericht.

Ein Chihuahua namens Keks hat für einen Rechtsstreit in München gesorgt. Das berichtet das Amtsgericht am Montag, das in diesem kuriosen Fall im Juli zu einem Urteil gekommen ist. Demnach hatte die ursprüngliche Besitzerin den Hund während ihrer Schwangerschaft an ein befreundetes Ehepaar gegeben. Angeblich sei abgemacht gewesen, dass das Tier an sie zurückgehen sollte. Doch als es so weit war, weigerten sich die "Pflegeeltern", "Keks" herauszugeben. Sie behaupteten, die Frau habe ihnen den Hund dauerhaft überlassen.

Laut des Ehepaars war das Tier bereits im Juni 2021 zu ihnen gekommen. Im September 2021 hätte die Frau den Hund zwar nochmals zurückgefordert. Nach drei bis vier Tagen sei er jedoch wieder zu Ihnen gekommen.

Gericht gibt Eigentümerin recht

Die Besitzerin klagte vor dem Amtsgericht auf die Rückgabe ihres Hundes. Das Gericht gab ihr recht und stellte fest, dass sie noch immer Eigentümerin von "Keks" sei und dass es keine Einigung über einen dauerhaften Verbleib des Hundes bei dem Ehepaar gegeben habe. Die Klägerin habe auch nicht ihr Eigentum an dem Hund verloren oder aufgegeben.

Das Gericht wies auch die Behauptung zurück, dass die Frau sich nicht um das Tier gekümmert habe. Im Gegenteil: Sie habe ihn in einer schwierigen Situation in gute Hände gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung des Amtsgerichts München am 24. Juli 2023
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