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Auftragsmord-Prozess in München: Verteidigung fordert Freispruch


Urteil könnte bald fallen
Geplanter Auftragsmord: Anwälte fordern Freispruch

Von dpa
Aktualisiert am 27.07.2023Lesedauer: 2 Min.
GerichtVergrößern des BildesAkten liegen in einem Gericht (Symbolbild): Ein Russe soll eine schwere Straftat vorbereitet haben. (Quelle: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Ein Russe soll einen Auftragsmord in Deutschland geplant haben. Das wirft ihm die Bundesanwaltschaft vor und fordert elf Jahre Haft. Seine Verteidiger wollen einen Freispruch.

Im Münchner Prozess um einen mutmaßlich geplanten Auftragsmord an einem tschetschenischen Regime-Kritiker hat die Verteidigung beantragt, den angeklagten Russen von den Hauptvorwürfen freizusprechen.

Er sei allenfalls wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen, nicht aber wegen des Sich-Bereiterklären zum Mord und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, plädierte die Verteidigung am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) München.

Vorwurf: Mann wollte tschetschenischen Oppositionellen töten

Der Haftbefehl sei aufzuheben und der Mann für die erlittene Untersuchungshaft zu entschädigen, hieß es nach Angaben eines Gerichtssprechers weiter. Das Plädoyer fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, allerdings wurden die Anträge laut Sprecher in öffentlicher Hauptverhandlung wiederholt.

Der Angeklagte ist russischer Staatsbürger. Er soll sich laut Bundesanwaltschaft dazu bereit erklärt haben, einen in Deutschland lebenden tschetschenischen Oppositionellen zu töten. Der Auftrag soll von einem Cousins des Putin-treuen Präsidenten der russischen Teilrepublik Tschetschenien, Ramsan Kadyrow, gekommen sein. Der Angeklagte wurde vor der für Ende 2020 in Schwabmünchen bei Augsburg geplanten Tat festgenommen.

Bundesanwaltschaft forderte elf Jahre Haft

Die Bundesanwaltschaft hatte bereits Ende Juni elf Jahre Haft für den Angeklagten wegen Sich-Bereiterklären zur Begehung eines heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz gefordert.

Das Urteil könnte am nächsten Verhandlungstag (2. August) fallen. Allerdings hat die Verteidigung noch einen sogenannten Hilfsbeweisantrag gestellt: Für den Fall, dass das Gericht ein Urteil fällen möchte, muss der Senat zuvor noch über einen weiteren Beweisantrag entscheiden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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