t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalMünchen

München: Brüder zoffen sich um Schlüssel – Hunderte Euro versemmelt


"Urteil der Woche"
Brüder zoffen sich um Schlüssel – Hunderte Euro versemmelt

Von t-online, mtt

02.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Ein Schlüssel, viel Geld (Symbolbild): Der Kläger bleibt auf seinen Kosten sitzen.Vergrößern des BildesEin Schlüssel, viel Geld (Symbolbild): Der Kläger bleibt auf seinen Kosten sitzen. (Quelle: Schöning/imago images)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Früher lebten sie friedlich nebeneinander, jetzt trafen sie sich vor Gericht – und das fällte ein klares Urteil.

Für das Münchner Amtsgericht ist es das "Urteil der Woche": Am Montag schickten die Richter eine Pressemitteilung zum Streit zweier Brüder aus dem Landkreis München herum, der jetzt zum Fall für die Justiz geworden ist.

Im Prozess ging es um Enttäuschung, Eskalation und einen nicht zurückgegebenen Haustürschlüssel. Früher funktionierte das Zusammenleben der beiden Brüder ganz offensichtlich noch relativ gut. Sie lebten als Nachbarn nebeneinander und hatten – für Notfälle – wechselseitig Haustürschlüssel ausgetauscht.

Streit vor Münchner Amtsgericht: Drohung zu Weihnachten

Dann kam es zum Zoff. Die Meinungsverschiedenheiten und die daraus resultierenden Verletzungen waren so groß, dass das nachbarschaftliche Nebeneinander in Bitterkeit umschlug. Die Brüder forderten vom jeweils anderen ihren Schlüssel zurück.

Einer allerdings lieferte diesen nicht wie verlangt ab. Weihnachten 2022 drohte daraufhin der andere, er werde dann eben sein Schloss austauschen und die Kosten in Rechnung stellen.

So kam es dann schließlich auch. Vor Gericht ging es nun um 685 Euro und 92 Cent. Die bekam der Kläger allerdings nicht zugesprochen: "Das Amtsgericht München wies die Klage vollumfänglich ab", heißt es in der Pressemitteilung.

Urteil: Mehr als ein Ersatzschlüssel wäre nicht drin gewesen

Denn die Brüder hätten keinen Verwahrungsvertrag miteinander abgeschlossen. Der Schlüsseltausch, um in Notsituationen helfen zu können, sei "eine reine Gefälligkeit ohne Rechtsbindungswillen" gewesen: "Dies gilt im vorliegenden Fall umso mehr, als dass es sich hier darüber hinaus noch um Brüder handelt, sodass zusätzlich ein familiäres Näheverhältnis gegeben ist", heißt es im Urteil.

Dabei berücksichtigte das Gericht auch, dass der Bruder, der den Schlüssel zunächst nicht zurückgegeben hatte, diesen zwei Monate nach dem Schlosstausch doch noch zurückbrachte. Früher sei es ihm unter anderem wegen Krankenhausaufenthalten einfach nicht möglich gewesen, beteuerte der Mann vor Gericht.

Dieses urteilte am Ende: Ein Schadensersatzanspruch hätte allenfalls bestanden "in der Höhe der Kosten für einen Ersatzschlüssel, nicht aber in Höhe der Kosten des Ersatzes des Schlosses". Das Urteil fiel am 19. September. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Per Mail zugesandte Mitteilung des Amtsgerichts München
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website