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München: Ein Zahnarzt muss wegen Betrugs in Millionenhöhe ins Gefängnis


Patienten waren gar nicht in Praxis
Zahnarzt aus München wegen Betrugs in Millionenhöhe zu Haftstrafe verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 06.10.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 0263176204Vergrößern des BildesBetrug beim Zahnarzt: Ein Münchner Mediziner hat die Versicherungskarten von Patienten für Abrechnungen verwendet, obwohl die Patienten gar nicht bei ihm waren. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Kasper Ravlo)
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Ein Zahnarzt aus München muss ins Gefängnis, weil er jahrelang falsche Abrechnungen eingereicht hat. Für den Betrug nutzte er die Versicherungsdaten von Notfallpatienten.

Wegen jahrelanger falscher Abrechnungen in Millionenhöhe ist ein Zahnarzt zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Eine Strafkammer des Landgerichts Nürnberg sprach den 60-Jährigen am Freitag des Betrugs in 25 Fällen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Der Münchner Zahnarzt hatte den Betrug in den Jahren 2014 bis 2020 zu Prozessbeginn vollständig eingeräumt. Das Gericht verhängte wegen des entstandenen Schadens die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund drei Millionen Euro. Die für Betrug im Gesundheitswesen zuständige Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg hatte dem Mediziner vorgeworfen, nicht erbrachte Leistungen bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung eingefordert zu haben.

Versichertenkarten illegal verwendet

Laut Anklage waren in vielen Fällen Patientinnen und Patienten nur einmal wegen eines Notfalls in seiner Praxis. Deren Versichertenkarten soll der Angeklagte selbst eingelesen und dann Behandlungen in Quartalen abgerechnet haben, in denen sie gar nicht bei ihm gewesen seien. Auch für Beschäftigte der Praxis und Angehörige soll er Leistungen in Zeiträumen geltend gemacht haben, in denen diese nicht bei ihm gewesen sein sollen.

Die Staatsanwaltschaft hatte neben einer Haftstrafe von sechs Jahren auch ein vierjähriges Berufsverbot gefordert. Dies sah das Gericht angesichts des Alters des Angeklagten nicht für angebracht. Zudem hat der Mann seine Praxis inzwischen aufgegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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