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München | Polizei über Halloween-Streiche: Geld- und Gefängnistrafen drohen


Geld- und Gefängnisstrafen
Polizei zu Halloween: "Das sind keine harmlosen Streiche"

Von t-online, ok

31.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Halloween (Symbolbild): Am Dienstag gibt es zahlreiche Gruselpartys.Vergrößern des BildesHalloween (Symbolbild): Am Dienstag gibt es zahlreiche Gruselpartys. (Quelle: Jürgen Theobald/imago images)
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Sich gruseln, erschrecken und blutrünstig verkleiden, das gehört für viele an Halloween einfach dazu. Die Polizei warnt aber davor, es nicht zu übertreiben.

"Süßes sonst gibt’s Saures", heißt es wieder zu Halloween in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch. Wenn es nichts Süßes gibt, machen Geister, Hexen, Vampire und Co. gern mal ihre Drohungen wahr – es gibt Saures. Nicht immer zur Freude der Polizei. Nämlich immer dann, wenn Grenzen überschritten werden. Die Ordnungsbehörden nehmen den Übergang auf den Feiertag Allerheiligen zum Anlass, um darauf hinzuweisen, dass diese vermeintlichen "Streiche" nicht erlaubt sind.

Beispielsweise das Bedrohen von Personen, das Anzünden von Müllcontainern, das Beschmieren von Hauswänden oder auch Verkehrsschildern. Solange aber keine Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen und keine Gefahrensituationen entstehen würden, hat die Münchner Polizei natürlich keinerlei Einwände gegen entsprechendes Feiern, heißt es etwa in einer Pressemitteilung der Polizei München.

Bei diesen "Scherzen" drohen Geld- oder Gefängnisstrafen

Die Behörden in Deutschland wiederholen jedes Jahr aufs Neue, dass es Folgen haben kann, wenn man es mit den Scherzen übertreibt. Das Verunstalten von Gebäuden oder Autos etwa seien keine harmlosen Scherze, sondern Sachbeschädigungen. Bei solchen Taten drohten strafrechtliche Konsequenzen und könnten mit Geldstrafen oder gar Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren enden. Die Beschädigung öffentlichen Eigentums – also etwa von Parkbänken, Bussen oder Bahnen – kann sogar noch härter bestraft werden.

Die Landeskriminalämter warnen auch jene, die bei Halloween-Streichen "nur" dabei sind und zuschauen. Dies gelte als gemeinschaftliche Sachbeschädigung und ziehe mindestens Geldstrafen und Schadensersatzforderungen nach sich. Außerdem sollten Eltern im Auge behalten, dass sie im Falle von Streichen ihrer Kinder haften können – etwa wegen mangelnder Aufsicht.

Eltern sollten mit ihren Kindern über Halloween sprechen

Deshalb sei es ratsam, vor der Halloween-Nacht von Dienstag auf Mittwoch mit den Kindern über passende Streiche zu sprechen. Außerdem sollten Eltern ihren Nachwuchs ermutigen, sich nicht von Gruppendynamiken zu Straftaten verleiten zu lassen. Wenn möglich, sollten Eltern ihre Kinder auf ihren Halloween-Abenteuern begleiten, um mögliche Probleme zu vermeiden.

Der Halloween-Spuk hat eine seiner Wurzeln vermutlich in der keltischen Mythologie. In der Nacht vor Allerheiligen (1. November) sollen die Toten zwischen dem Diesseits und dem Jenseits wandeln. Der Brauch wurde von irischen Auswanderern mit in die USA genommen, kam aber später von dort wieder nach Europa. Seit einigen Jahren wird Halloween auch in Deutschland vermehrt gefeiert. Kinder klingeln in der Regel an Haustüren und fragen nach "Süßem oder Saurem".

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Polizei München vom 31.10.2023
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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