t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalMünchen

München: Prozess um schweren Menschenhandel beginnt


Schwerer Menschenhandel
Mann soll Frau zur Prostitution gezwungen haben

Von dpa
Aktualisiert am 08.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Justizpalast mit Landgericht München (Symbolbild): Hier hat der Prozess um schweren Menschenhandel begonnen.Vergrößern des BildesJustizpalast mit Landgericht München (Symbolbild): Hier hat der Prozess um schweren Menschenhandel begonnen. (Quelle: Ralph Peters/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Über Jahre ein Angeklagter eine Frau zur Prostitution gezwungen und sie auch entführt haben. Dafür ist er in München vor dem Landgericht angeklagt. Der 39-Jährige bestreitet das.

Ein Mann soll jahrelang eine Frau mit Gewalt zur Prostitution gezwungen und sie nach ihrer Flucht entführt und wieder zurück nach München gebracht haben. Nun muss sich der 39-Jährige vor dem Landgericht München I verantworten. Die Anklage wirft ihm unter anderem schweren Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, erpresserischen Menschenraub sowie Zuhälterei vor. Zu Prozessbeginn am Dienstag stritt der Mann sämtliche Vorwürfe ab. Drei weitere Verhandlungstermine sind noch geplant.

Die Anklage schildert ein jahrelanges Abhängigkeitsverhältnis – auch weil die Bulgarin kein Deutsch sprach. Eingeschüchtert durch Gewalt soll sie für den Mann angeschafft und ihm all ihren Lohn gegeben haben. Nach einigen Jahren im italienischen Rimini sollen sie um 2012 nach München gekommen sein, wo der Frau 2016 die Flucht gelang.

München: Angeklagter weist alle Anschuldigungen zurück

Danach habe sie weiter freiwillig als Prostituierte gearbeitet und sei dann in Düsseldorf gelandet. Dort soll sie der Angeklagte aufgespürt und Ende 2020 mit Hilfe eines wegen Freiheitsberaubung angeklagten Mannes entführt haben – erst mit dem Auto nach Mannheim, dann mit dem Zug weiter nach München. Wenige Stunden nach der Ankunft habe die Frau mit Hilfe eines Freiers erneut fliehen können.

Der Angeklagte stellte die Geschehnisse in einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung anders da. Seine frühere Lebensgefährtin, mit der er eine Tochter hat, habe ihr mit Prostitution verdientes Geld behalten. Auch von einer Entführung in Düsseldorf könne keine Rede sein. Die Frau sei freiwillig mitgekommen. Der Angeklagte sieht vielmehr die Schuld bei ihrem Zuhälter. Dieser habe sie massiv unter Druck gesetzt und gezwungen, zur Polizei zu gehen und ihn anzuzeigen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website