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Keine Masken mehr an Münchens Grundschulen


Aufatmen in München
Maskenpflicht an Bayerns Grund- und Förderschulen fällt

Von dpa
21.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Junge mit einer OP-Maske auf dem Pausenhof einer Schule in Bad Brückenau (Archivbild): Seit Montag den 21.03.2022 fällt die Maskenpflicht für Grundschüler im Unterricht weg.Vergrößern des BildesJunge mit einer OP-Maske auf dem Pausenhof einer Schule in Bad Brückenau (Archivbild): Seit Montag den 21.03.2022 fällt die Maskenpflicht für Grundschüler im Unterricht weg. (Quelle: MedienServiceMüller/imago-images-bilder)
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Längst überfällig oder vorschnell? Ab diesem Montag fällt die Maskenpflicht für die Kinder in den Klassen eins bis vier im Unterricht weg. Eine Woche später sollen auch bei den Fünft- und Sechstklässlern die Masken im Unterricht fallen. Bis auf Weiteres gilt die PCR-Testpflicht.

Trotz weiterhin steigender Corona-Zahlen müssen Bayerns Grund- und Förderschüler ab diesem Montag im Unterricht am Platz keine Masken mehr tragen. Das Kabinett hatte die Abschaffung der Maskenpflicht in der vergangenen Woche auf Drängen der Freien Wähler beschlossen. Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) begründete die Entscheidung damit, dass es an den Grundschulen PCR-Pool-Tests gebe und das Maskentragen die Kleinsten ganz besonders belaste.

Eine Woche später sollen auch bei den Fünft-und Sechstklässlern die Masken im Unterricht fallen – wie an den Grund- und Förderschulen gilt auch hier bis auf Weiteres die PCR-Testpflicht.

Aus für die meisten Corona-Maßnahmen in München und Bayern

Mit dem überarbeiteten Infektionsschutzgesetz hat die Bundesregierung gegen massive Kritik der Länder durchgesetzt, dass am vergangenen Wochenende bundesweit alle tiefgreifenden Corona-Maßnahmen ausliefen. Auch für Bayern bedeutet dies nicht nur das Aus für alle Kapazitäts- und Personenobergrenzen sowie das Tanz- und Musikverbot.

Es entfallen auch jegliche Kontaktbeschränkungen, Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen, das Verbot von Volksfesten und Jahresmärkten, das Verbot, auf öffentlichen Plätzen zu feiern sowie bestehende Möglichkeiten zu Alkoholverkaufs- und -konsumverboten.

Bundesweit bleibt Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken und ÖPNV

Bayern nutzt allerdings eine Übergangsfrist, überall, wo es rechtlich möglich ist, die das neue Gesetz einräumt. Deshalb bleibt es bis zum 2. April bei den bisherigen Zugangsbeschränkungen (nur für Geimpfte/Genesene/Getestete), also etwa 2G im Freizeitbereich, 2G-plus in Diskotheken oder 3G in Gaststätten und Hochschulen. Im Handel, in Freizeiteinrichtungen und anderswo gilt weiter FFP2-Maskenpflicht.

Bundesweit bleibt es – und das dann auch über den 2. April hinaus –weiterhin bei Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken, im Nah-und Fernverkehr sowie bei Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur: dpa
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