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München: Oktoberfest-Kopie von Dubai erneut vor Gericht


"Wiesn goes Dubai"
Oktoberfest-Kopie von Dubai erneut vor Gericht

Von dpa
Aktualisiert am 19.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Oktoberfest in München (Archivbild): Das Riesenrad darf nicht zur Bewerbung der emiratischen Kopie verwendet werden.Vergrößern des BildesOktoberfest in München (Archivbild): Das Riesenrad darf nicht zur Bewerbung der emiratischen Kopie verwendet werden. (Quelle: Zoonar/imago-images-bilder)
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Darf auch in Dubai ein "Oktoberfest" stattfinden? Mit dieser Frage setzt sich das Oberlandesgericht München erneut auseinander. Die Veranstalter gehen gegen das erste Urteil in Berufung.

Ein geplantes Oktoberfest im fernen Dubai beschäftigt an diesem Donnerstag um 11:15 Uhr das Oberlandesgericht (OLG) München. Es muss sich mit der Frage befassen, ob dieses Fest überhaupt Oktoberfest heißen darf.

Die Stadt München hatte 2021 beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es den Veranstaltern untersagte, mit Formulierungen wie "Dubai Oktoberfest" oder "Das traditionelle Oktoberfest am Ort der EXPO 2021 Weltausstellung" für die geplante Veranstaltung in den Vereinigten Arabischen Emiraten zu werben.

OLG München: "Oktoberfest"-Weltruf soll unangetastet bleiben

Mit Ankündigungen wie "Oktoberfest goes Dubai" hätten sie den falschen Eindruck erweckt, das Traditionsfest ziehe in das arabische Emirat um, entschied das Landgericht München I. Diese Art der Reklame bediene sich am Weltruf der Wiesn in der bayerischen Landeshauptstadt.

Die Richter gaben damit dem Antrag der Stadt München auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Veranstalter statt. Ebenfalls untersagt sind demnach Sätze wie "das traditionelle Oktoberfest" oder die Behauptung, dass "das größte Volksfest der Welt noch größer" werde. Auch Abbildungen des Münchner Oktoberfests, die etwa das ikonische Riesenrad enthalten, sind laut Urteil künftig tabu.

München: Klagestreit um Prädikat des "Oktoberfest"

Dagegen legten die Veranstalter Berufung ein. Ihre Begründung: Das Kennzeichnen "Oktoberfest" werde vielfach verwendet und sei "kennzeichnungsschwach".

Der Chef der Münchner Wiesn, Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner, hatte nach dem Landgerichtsurteil im vergangenen Jahr gesagt, er sei "erleichtert" über die Entscheidung. Die pandemiebedingte "Oktoberfest"-Lücke zum Geldverdienen zu nutzen, sei "schäbig". Der Ruf der Wiesn könne durch die Kopie so schweren Schaden nehmen, dass Besucher auch das Original nicht mehr besuchen wollen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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