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Oberlandesgericht verhandelt Mops-Streit im Oktober 2024


Hamm
Oberlandesgericht verhandelt Mops-Streit im Oktober 2024

Von dpa
21.12.2023Lesedauer: 2 Min.
Gepfändeter Mops: Zivilverfahren vor OLG HammVergrößern des BildesDie Mops-Hündin "Edda", später von ihrer neuen Besitzerin umbenannt in "Wilma", sitzt im Wohnzimmer auf einem Tisch. (Quelle: Guido Kirchner/dpa/dpa-bilder)
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Der seit Jahren ausgetragene Streit um einen gepfändeten und bei Ebay-Kleinanzeigen verkauften Mops aus Ahlen im Münsterland geht im Herbst 2024 vor das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm. Nach Angaben eines Sprechers wurde die mündliche Verhandlung jetzt auf den 21. Oktober terminiert. Den langen Vorlauf begründete der Sprecher mit einer Vielzahl von anderen Verfahren, mit denen der Senat belastet sei und Problemen bei der Terminsuche mit den Anwälten.

Nach dem Urteil des Landgerichts Münster vom 5. April 2023 war die Käuferin des Hundes in Berufung vor das OLG gezogen. In der Vorinstanz hatte die Klägerin in dem Zivilverfahren eine Niederlage erlitten. Die Hundebesitzerin wollte mehrere Tausend Euro für Tierarztkosten erstreiten. Nach ihrer Meinung hatte der Mops beim Kauf mehrere Krankheiten, die die Stadt Ahlen als Verkäuferin nicht angegeben hatte.

Diese Sicht teilte das Landgericht aber nicht und sprach der Frau lediglich 226 Euro plus Zinsen für angefallene Kosten zu, die die Stadt Ahlen jetzt zahlen muss. Dass das Tier neben einer Augenreizung noch weitere Krankheiten hatte, wie von der Klägerin behauptet, konnte das Landgericht nicht feststellen. Lediglich eine fehlende Impfung bemängelte das Gericht. Der Streitwert der Klage lag bei rund 19.000 Euro.

Mops "Edda", später von ihrer neuen Besitzerin umbenannt in "Wilma", hatte Schlagzeilen gemacht, nachdem das Tier von der Stadt Ahlen (Kreis Warendorf) bei einer Schuldnerin im Jahr 2018 gepfändet und übers Internet für 690 Euro an eine Frau aus Wülfrath (Kreis Mettmann) verkauft worden war. Die Käuferin fühlte sich getäuscht, da der Mops entgegen der Angaben in der Internet-Annonce nicht gesund gewesen sei.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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