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Krankenschwester ermordet: Urteil ist rechtskräftig


Bundesgerichtshof
Krankenschwester ermordet: Urteil ist rechtskräftig

Von dpa
07.03.2024Lesedauer: 1 Min.
GerichtsmikrofoneVergrößern des BildesMikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. (Quelle: Jonas Walzberg/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Ein 32-jähriger Mann hat im November 2022 im Münsterland eine Krankenschwester vergewaltigt und getötet. Der Bundesgerichtshof bestätigte jetzt die Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Mordes.

Rund 15 Monate nach dem gewaltsamen Tod einer Krankenschwester in Warendorf hat der Bundesgerichtshof das Urteil gegen einen 32-jährigen Mann bestätigt. Das Landgericht Münster hatte den Deutschen im Mai 2023 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem hatten die Richter die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.

Der Angeklagte hatte sich im Prozess vor dem Landgericht Münster nicht zu den Vorwürfen geäußert. Nach seiner Festnahme hatte er die Tat jedoch gegenüber Freunden eingeräumt. Nach den nunmehr rechtskräftigen Feststellungen des Landgerichts hatte der heute 32-Jährige der Krankenschwester im November 2022 vor deren Haustür aufgelauert. Dann hatte er sie gewaltsam in ihre Wohnung gedrängt und dort über mehrere Stunden gequält, sexuell gedemütigt und schließlich erwürgt.

Der Angeklagte hatte gegen die Verurteilung Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof fand bei der Überprüfung jedoch keine Rechtsfehler.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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