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OVG weist zwei weitere Befangenheitsanträge der AfD ab


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OVG weist zwei weitere Befangenheitsanträge der AfD ab

Von dpa
Aktualisiert am 06.05.2024Lesedauer: 2 Min.
Berufungsverfahren zur Einstufung der AfD durch VerfassungsschutzVergrößern des BildesBei der Fortsetzung im Berufungsverfahren um den Streit der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz, sitzt der Vorsitzende Richter am OVG Gerald Buck im Oberverwaltungsgericht. (Quelle: Guido Kirchner/dpa/dpa-bilder)
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Kampf im Gerichtssaal: Im Rechtsstreit der AfD gegen den Verfassungsschutz kommt das Gericht bei den Inhalten nicht weiter. Immer wieder gibt es Beratungspausen.

Der Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz über die Einstufung der Partei ist am Montag vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht auf rein formaler Ebene fortgesetzt worden. Bis zum Mittag musste der 5. Gerichtssenat in der Berufungsverhandlung über zwei Befangenheitsanträge der Partei gegen die Richter entscheiden. Diese hatten in der Vorwoche rund 470 Beweisanträge der AfD-Seite abgelehnt. Die Ablehnungsanträge gegen die Besetzung des Senats wurden nach mehrfacher Unterbrechung als offensichtlich unbegründet und rechtsmissbräuchlich abgelehnt.

Auch die am 29. April vom Gericht geäußerte vorläufige Rechtsauffassung in dem Streit, sei kein Grund, dem Gericht Voreingenommenheit vorzuwerfen, erklärte der Vorsitzende Richter Gerald Buck zur Begründung. Buck hatte vor einer Woche gesagt, es gebe genügend Hinweise auf Bestrebungen der AfD gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung.

In dem Berufungsverfahren klärt der 5. Senat, ob das Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Die Richter in Köln hatten diese Sicht 2022 bestätigt. Entsprechend dürfen Partei und JA seitdem mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Das OVG muss jetzt klären, ob die Einschätzung laut dem Bundesverfassungsschutzgesetz rechtens ist.

Der 5. Senat wies am sechsten Verhandlungstag am Montag auch Anträge auf Vertagung ab. Die AfD hatte erneut ein Zeitproblem bei der Bearbeitung der abgewiesenen Anträge beklagt. Pro Antrag brauche die Kanzlei rund fünf Minuten. Bei rund 470 Anträgen seien das zusammen 2350 Minuten oder 40 Stunden rechneten die Anwälte vor. AfD-Anwalt Christian Conrad wies den Vorwurf der Prozessverschleppung zurück und fragte, welchen Sinn dies haben sollte. Das Gericht aber sah das anders: Es habe den Anwälten hinreichend Zeit geboten, erklärte Buck.

Der Anwalt des Bundes-Verfassungsschutzes, Wolfgang Roth, schloss sich der Sicht des Gerichts an und beklagte wiederholt Verzögerungstaktiken. Bei den abgelehnten Beweisanträgen sei es überhaupt nicht nötig, jeden einzeln zu betrachten. Das Gericht habe in früheren Sitzungen bereits klargemacht, dass es um Fragen gehe, die in Themenkomplexen zusammengefasst werden könnten.

Die AfD hatte bereits vor den ersten Verhandlungstagen Mitte März Befangenheitsanträge gegen den 5. Senat und einzelne Richter gestellt. Bislang wurden alle Anträge als unbegründet und zum Teil rechtsmissbräuchlich abgelehnt.

Die nächste mündliche Verhandlung ist am Dienstag (7. Mai). Wann es ein Urteil geben wird, ist offen. Derzeit sind Termine bis zu den Sommerferien im Juli angesetzt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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