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Nürnberg: Wirt verlangt 150 Euro, wenn Gäste trotz Reservierung nicht kommen


Rechnung ohne Restaurantbesuch
Wer seine Reservierung nicht absagt, muss zahlen


12.02.2024Lesedauer: 2 Min.
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Ein Nürnberger Restaurant schickt seinen Gästen eine Rechnung, wenn sie ihre Reservierung nicht wahrnehmen (Symbolbild). (Quelle: Kerstin Kokoska/imago-images-bilder)

Wer in einem Nürnberger Restaurant reserviert hat und dann nicht erscheint, wird zur Kasse gebeten. Was hinter der Reglung steckt und ob sie rechtens ist.

Das Restaurant "Essigbrätlein" zählt zu den gefragtesten Adressen für Gourmets in Nürnberg. Dementsprechend gehoben sind auch die Preise für das Essen in dem Sternerestaurant. Unter Umständen aber kann alleine die Reservierung dort schon zur kostspieligen Angelegenheit werden. Wer nämlich einen Tisch bestellt hat und nicht erscheint, erhält per Brief eine Rechnung – über 150 Euro pro Person. Auf der Webseite des Restaurants wird darauf hingewiesen.

Spitzenkoch Andree Köthe hat diese Reglung selbst eingeführt, wie "faz.net" berichtet. Hintergrund sei, dass immer mehr Gäste ihre Reservierung nicht wahrnehmen. Köthe sagte dem Portal: "Das ist respektlos. Wenn eine Gruppe von vier Personen einfach nicht kommt, sind das merkliche Einbußen." In seinem Restaurant werden für ein Sieben-Gänge-Menü am Abend beispielsweise 210 Euro fällig, die Getränke kommen noch dazu.

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Verbraucherzentrale: Gebühr gerechtfertigt

Die Verbraucherzentrale erklärt auf t-online Nachfrage, dass das Vorgehen des Wirts aus Nürnberg rechtens sei. Ein Gast, der seine Reservierung nicht rechtzeitig absage, verstoße gegen seine vorvertraglichen Pflichten. Dem Gastronomen stehe deshalb ein Schadensersatz zu.

Die Gebühr sei zulässig, wenn die Gastronomen bereits bei der Reservierung klar und deutlich auf diese und deren Höhe hinweisen. Dabei dürfe die Gebühr "nicht die guten Sitten übersteigen", so die Verbraucherschützer weiter.

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Beim "Essigbrätlein" sei das alles gegeben. Auch seien 150 Euro durchaus gerechtfertigt – da die Gebühr noch günstiger sei als das billigste Menü. Der Hintergrund sei, dass teure Gourmetrestaurants keine Laufkundschaft haben und sonsten auf den Kosten sitzen bleiben würden.

Wirt sieht sich bestätigt

Wer im "Essigbrätlein" seine Reservierung 24 Stunden vorher absagt, braucht übrigens keine Konsequenzen fürchten – bis dahin ist die Absage völlig kostenlos. Die Verbraucherzentrale sagt, wer beispielsweise wegen einer Erkrankung kurzfristiger absagen müsse, sollte mit dem Restaurant das Gespräch suchen.

Wirt Köthe sieht sich laut "faz.net" in seiner Entscheidung bestätigt. Vergangenes Jahr mussten nur acht Personen die Gebühr zahlen. Allein die Androhung der Gebühr zeige schon Wirkung.

Verwendete Quellen
  • essigbraetlein.de: "Reservierung"
  • Anfrage bei der Pressestelle der Verbraucherzentrale Bayern
  • faz.net: "Wer den Wirt versetzt, muss Strafe zahlen" vom 4. Februar 2023
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