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Stuttgart: Waldorfschule kündigt Schulvertrag nach Coronastreit – rechtmäßig


Gericht urteilt
Querdenker-Kinder fliegen nach Corona-Streit aus Schule

Von afp
08.09.2022Lesedauer: 1 Min.
Eine Maske auf einem Schultisch (Symbolbild): Momentan müssen Schülerinnen und Schüler in Berlin keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.Vergrößern des BildesEine Maske auf einem Schultisch (Symbolbild): Die Schule hatte sich an die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen gehalten. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa)
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Ihre Eltern hatten der Schule Verbrechen gegen die Menschheit vorgeworfen – wegen Corona. Jetzt können ihre beiden Töchter nicht zurück in ihre Schule.

Zwei Mädchen aus Baden-Württemberg können nach einem Streit zwischen ihren Eltern und dem Schulträger zum neuen Schuljahr nicht in ihre Waldorfschule in Göppingen zurückkehren. Das Oberlandesgericht in Stuttgart bestätigte die Kündigung durch den Schulverein und lehnte eine einstweilige Verfügung dagegen ab, wie es am Donnerstag mitteilte.

Die Eltern hatten Lehrkräften und Schulleitung wegen der Umsetzung der staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen gedroht. Sie warfen ihnen in einer Mail unter anderem Verbrechen gegen die Menschheit vor und unterstellten, dass einzelne Lehrkräfte Kinder aus Freude erniedrigten.

Im März und April kündigte der Schulverein die Verträge für die beiden Kinder und stützte sich dabei auf die Schulvereinbarung, wonach bei einem unzureichenden Vertrauensverhältnis gekündigt werden könne.

Gericht: Schulkinder wie Eltern müssen mit Privatschule zusammenarbeiten

Das Landgericht Ulm hatte einen Eilantrag der Eltern dagegen abgelehnt, das Oberlandesgericht in Stuttgart nun auch ihre Beschwerde dagegen. Es handle sich nicht um einen eiligen Fall, weil die Eltern nach der Kündigung drei Monate gewartet hätten, bis sie einen Rechtsanwalt beauftragten.

Die Schule habe kündigen dürfen, um ihre Bildungsziele verwirklichen zu können. Beruhten diese nämlich auf einer intensiven individuellen Betreuung, so liege es auf der Hand, dass Schulkinder wie Eltern mitarbeiten müssten.

Das Eilverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss rechtskräftig. Die Eltern können die Wirksamkeit der Kündigung aber noch in einem Hauptsacheverfahren gerichtlich überprüfen lassen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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