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Kontrollen in Stuttgart: Polizei macht zwei Shisha Bars dicht


Kontrollen in Stuttgart
Polizei macht zwei Shisha Bars dicht

Von t-online, mics

03.05.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 0246128411Vergrößern des BildesEine junge Frau in einer Shisha Bar (Symbolbild): Bei Kontrollen in Stuttgart wurden die Ermittler von Zoll und Polizei gleich mehrfach fündig. (Quelle: IMAGO/Morteza Nikoubazl)
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Bei Kontrollen in Stuttgarter Shisha Bars werden Polizei und Zoll gleich mehrfach fündig. Nur eine Gaststätte bleibt ohne Beanstandung, zwei müssen schließen.

Nach einer Kontrollaktion sind am Dienstagabend in Stuttgart zwei Shisha Bars von den Behörden geschlossen worden. Gegen mehrere Personen wurden zudem Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Auch Shisha-Tabak wurde laut einer Mitteilung der Polizei von Mittwoch beschlagnahmt.

Demnach haben die Beamten der Polizei und des Zolls am Dienstag verschiedene Kontrollaktionen in mehreren Gaststätten und Shisha Bars im Stuttgarter Osten durchgeführt. Insgesamt wurden zwölf Gaststätten, sechs Shisha Bars und 23 Personen in der Zeit von 16 Uhr bis 23 Uhr überprüft.

Die Beamten stellten dabei nach eigenen Angaben eine Vielzahl von Verstößen fest. Darunter Brandschutzmängel, Verstöße gegen das Eichrecht, fehlende oder nicht funktionstüchtige Kohlenmonoxidwarnmelder sowie Jugendschutzverstöße.

Nur eine Sisha Bar ohne Verstöße

So seien laut Polizei Fluchtwege zugestellt oder unzureichend beschildert worden. Auch aktuelle Jugendschutzaushänge hätten gefehlt. Zwei Shisha Bars mussten aufgrund von gravierenden Brandschutz- und Hygienemängeln vorläufig geschlossen werden.

Zollbeamte beschlagnahmten darüber hinaus neun Kilogramm Shisha-Tabak und 16 E-Shishas, die nicht den Steuervorschriften entsprachen. Die Behörden machten allerdings keine Angaben darüber, ob der Tabak illegal aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurde oder woher dieser stammt.

Pikant außerdem: Nur in einer Sisha Bar wurden keine Verstöße festgestellt. Die Betroffenen aus den anderen Gaststätten müssen mit entsprechenden Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.

Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Mitteilung des Polizeipräsidiums Stuttgart vom 3. Mai 2023
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