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Wohnungsbau auf brachliegenden Flächen wird leichter


Stuttgart
Wohnungsbau auf brachliegenden Flächen wird leichter

Von dpa
12.02.2022Lesedauer: 1 Min.
Wohnungsbau auf brachliegenden Flächen wird leichterVergrößern des BildesNeu gebaute Häuser stehen hinter einer noch unbebauten Fläche eines Neubaugebiets. (Quelle: Uwe Anspach/dpa/dpa-bilder)
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Baden-Württemberg will rund 90 Kommunen mehr Möglichkeiten geben, brachliegende Flächen leichter für den Wohnungsbau nutzbar zu machen. Eine entsprechende Rechtsverordnung für 89 Gemeinden mit einem angespannten Wohnungsmarkt, in denen die Mietpreisbremse gelte, sei in Arbeit, teilte Ressortchefin Nicole Razavi (CDU) der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart mit. Diese Kommunen sollen ein besonderes Vorkaufsrecht für unbebaute Grundstücke bekommen.

Ferner soll es laut Mitteilung ein erweitertes Baugebot geben. In beiden Fällen ist aber ein Bebauungsplan notwendig. Außerdem ist vorgesehen, zugunsten des Wohnungsbaus leichter von bestehenden Bebauungsplänen abweichen zu können.

Mit der geplanten Rechtsverordnung setzt Razavi das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz um. "Sie eröffnet den Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt weitere Möglichkeiten, mehr Wohnraum zu schaffen - insbesondere im Innenbereich." Die Rückmeldungen der Kommunen zu diesen Plänen seien fast ausnahmslos positiv gewesen. "Insbesondere das erweiterte Vorkaufsrecht wird von der kommunalen Praxis als sehr hilfreich angesehen", sagte die CDU-Politikerin.

Eine Regelung, die die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in besagten Gemeinden untersagt, wird es in Baden-Württemberg vorerst nicht geben. Razavi sagte: "Hier fahren wir auf Sicht. Die Option bleibt auf dem Tisch." Aktuell würden die Kommunen hier aber kein drängendes Problem sehen.

Außerdem verwies die CDU-Politikerin auf den Verwaltungsaufwand, den so eine Regelung mitbringe. "Wir wollen hier daher auf die Schnelle nichts erzwingen - zumal zu erwarten ist, dass der Bund die Instrumente entfristet, sie also nicht mehr im Jahr 2025 auslaufen."

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