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Stuttgart: Demo nahe Kretschmanns Haus – Organisator verurteilt


"Rote Linie" überschritten
Organisator von Corona-Demo nahe Kretschmanns Haus verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 30.05.2022Lesedauer: 1 Min.
Winfried Kretschmann bei einer Sitzung des Bundesrats (Archivbild): Er verurteilte die nicht genehmigte Protestaktion.Vergrößern des BildesWinfried Kretschmann bei einer Sitzung des Bundesrats (Archivbild): Er verurteilte die nicht genehmigte Protestaktion. (Quelle: Political-Moments/imago-images-bilder)
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Urteil im Amtsgericht: In einer nicht angemeldeten Versammlung waren Demonstrierende vor das Haus von Ministerpräsident Kretschmann gezogen. Nun muss der Organisator zahlen.

Wegen einer Corona-Demonstration in der Nähe des Hauses von Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) ist ein 52-Jähriger zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt worden.

Nach Auffassung der Richterin war der Mann der Leiter der Versammlung, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Sigmaringen am Montag sagte. Die Demonstration von Gegnern der Corona-Politik sei nicht angemeldet gewesen. Der Mann sei zu einer Strafe von 120 Tagessätzen zu je 250 Euro verurteilt worden.

Der 52-Jährige würde damit als vorbestraft gelten. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Mannes kündigte noch im Gerichtssaal an, Berufung einzulegen.

Corona-Demo nahe Haus: Kretschmann sieht "rote Linie" überschritten

Bei der Demonstration Mitte Februar hatten Polizeiangaben zufolge rund 60 Menschen versucht, zu Kretschmanns Wohnhaus vorzudringen. Der Grünen-Politiker betonte wenige Tage später, solche Demonstrationen überschritten "sofort eine rote Linie".

Das Landratsamt Sigmaringen verbot später Aufzüge, sogenannte Spaziergänge und Kundgebungen in den Straßen um das Haus des Regierungschefs per Allgemeinverfügung.

Die Staatsanwaltschaft Hechingen leitete in dem Fall ein beschleunigtes Verfahren gegen den 52-Jährigen in die Wege. Zu einem ersten Gerichtstermin im Februar kam der Mann aber nicht. Stattdessen meldete er sich am selben Tag per Brief und gab an, erkrankt zu sein. Eine Richterin verhängte daraufhin einen Strafbefehl von 150 Tagessätzen zu je 200 Euro, also ebenfalls 30.000 Euro. Dagegen legte der Mann Einspruch ein.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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