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Opposition fordert flexiblere Teilzeitarbeit für Beamte


Wiesbaden
Opposition fordert flexiblere Teilzeitarbeit für Beamte

Von dpa
01.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Hessens Innenminister Peter BeuthVergrößern des BildesHessens Innenminister Peter Beuth spricht während eines Interviews. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Die Opposition im hessischen Landtag hat flexiblere Teilzeitmodelle für Landesbeamte gefordert, die aus familiären Gründen weniger arbeiten möchten. Sowohl unter dem Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch mit Blick auf den Fachkräftemangel sei die Beschränkung auf mindestens 15 Wochenstunden antiquiert, heißt es im SPD-Gesetzentwurf, der am Dienstag im Landtag in Wiesbaden debattiert wurde.

Sachverständige hätten bei einer Anhörung im Landtag erklärt, dass das hessische Beamtengesetz familienfreundlicher werden müsse, sagte die SPD-Abgeordnete Karin Hartmann und verwies auf flexiblere Regelungen in benachbarten Bundesländern. "Die geforderte Möglichkeit der Reduzierung der Wochenarbeitszeit ist auch für das Land Hessen als Arbeitgeber vorteilhaft, da Beschäftigte nach einer Familienpause sehr viel früher in ihren Beruf zurückkehren könnten", sagte Hartmann.

Der beamtenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Hermann Schaus, erklärte: "Die derzeitige Beschränkung der Teilzeitbeschäftigung von hessischen Beamtinnen und Beamten auf mindestens 15 Wochenstunden ist veraltet und muss dringend überarbeitet werden." Für die Tarifbeschäftigten im Öffentlichen Dienst gebe es eine solche Begrenzung nicht. Dies sei eine nichtakzeptable Ungleichbehandlung, sagte Schaus.

In der Gesetzesinitiative der SPD sehe er eine "Verbesserung für die Kinderbetreuung und die Pflege von Familienangehörigen", die allzu oft von Frauen geleistet werde, erläuterte Schaus. "Mit der Streichung der Mindestgrenze würde sich auch die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes steigern."

Innenminister Peter Beuth (CDU) wies die Forderung zurück. Das Land tue bereits viel dafür, um seine Beamten zu unterstützen. Eine neue gesetzliche Regelung sei nicht nötig. Beuth verwies auf das Dienst- und Treueverhältnis von Beamten zu ihrem Dienstherren. Für Beamte gebe es besondere Rechte und besondere Pflichten. Der CDU-Abgeordnete Alexander Bauer erinnerte daran, dass Beamte bis zu 28 Tage im Jahr freigestellt werden könnten, etwa um ein krankes Kind zu betreuen.

Dirk Gaw von der AfD-Fraktion forderte: "Beamten sollte es in besonderen Lebenssituationen ermöglicht werden, flexibel zu arbeiten." Eine starre Orientierung an einer Mindestzahl von 15 Wochenstunden werde vielen Lebensrealitäten nicht mehr gerecht. Allerdings reiche für eine Neuregelung eine Verordnung aus, es sei kein Gesetz nötig.

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