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Zeugen aus Staatsschutz in Lübcke-Untersuchungsausschuss


Wiesbaden
Zeugen aus Staatsschutz in Lübcke-Untersuchungsausschuss

Von dpa
09.03.2022Lesedauer: 2 Min.
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Im Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags zum Mordfall Walter Lübcke haben am Mittwoch Zeugen aus dem polizeilichen Staatsschutz ausgesagt. Zunächst sagte ein mittlerweile pensionierter Polizist, dann ein Beamter des Polizeipräsidiums Nordhessen aus. Die Mitglieder des Untersuchungsausschuss wollten dabei vor allem feststellen, ob der für den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten verurteilte Stephan Ernst sowie der in dem Verfahren ebenfalls angeklagte Markus H. schon vor der Tat als besonders gefährlich einzustufen gewesen wären.

Beide Zeugen ließen allerdings erkennen, dass die regelmäßige Beobachtung der rechtsextremen Szene schwer umzusetzen war und sich die Ermittler auf die Informationen und Berichte stützen mussten, die ihnen jeweils vorlagen. Sowohl Ernst als auch H. erschienen danach seinerzeit nicht als sonderlich gefährlich.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Günter Rudolph, sagte nach den Aussagen der Zeugen, Ernst sei der Polizei und dem Landesamt für Verfassungsschutz als Intensivstraftäter und Rechtsextremist bekannt gewesen. Noch Mitte 2013 sei er in der einschlägigen RED-Datei (Rechtsextremismus-Datei) abgefragt wurde. "Abfragen erfolgen niemals ohne Anlass", sagte Rudolph. "Hier haben wir ein erneutes Indiz, welches klar und deutlich gegen die vermeintliche Abkühlung von Ernst spricht."

Hermann Schaus, Obmann der Linken-Fraktion, sah nach den Zeugenaussagen Befürchtungen bestätigt: Polizeiliche Informationen, etwa über die Teilnahme von Ernst an Veranstaltungen der rechten Szene seien nicht immer an den Verfassungsschutz weitergegeben worden. Umgekehrt hätten der Polizei nicht alle Informationen vorgelegen, etwa zu Verurteilungen von Stephan Ernst.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Holger Bellino, sagte, da aufgrund der Behörden-Einschätzung zu Ernst und H. deren Akten automatisch und juristisch korrekt gesperrt werden mussten, stelle sich die grundsätzliche Frage, ob die Speicherfristen zukünftig für solche Akten beim Verfassungsschutz über vermeintlich inaktive Personen aus der radikalen Szene verlängert werden sollten. "Auch wenn im Rückblick vieles vermeintlich klarer erscheint, sollten wir uns vor Rückschaufehlern hüten" sagte er.

Der Untersuchungsausschuss soll die Rolle der hessischen Sicherheitsbehörden in dem Mordfall aufarbeiten. Der CDU-Politiker wurde 2019 erschossen. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte Stephan Ernst wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Ernst den Politiker aus rechtsextremen Motiven erschoss. Der wegen Beihilfe angeklagte Markus H. erhielt wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eine Bewährungsstrafe. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Alle Beteiligten haben Revision eingelegt.

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